Politik

Streit um Zuwanderung Druck auf Rau wächst

Bundespräsident Johannes Rau kann nach Einschätzung von CDU-Generalsekretär das vom Bundesrat verabschiedete Zuwanderungsgesetz nicht unterschreiben. Er wolle Rau keine Parteilichkeit unterstellen, aber wenn der Bundespräsident alle Gesichtspunkte gewichte, dann "wird er wohl kaum unterschreiben können", sagte Meyer im ZDF.

Die juristische Auseinandersetzung mit dem Zuwanderungsgesetz werde die Kontrahenten wahrscheinlich nach Karlsruhe führen, sagte Meyer. Die politische Auseinandersetzung werde die Union aber unabhängig von der Entscheidung des Bundespräsidenten im Wahlkampf aufnehmen, da "wir glauben, dass durch das Gesetz mehr Zuwanderung zu Stande kommt - und das wollen wir nicht".

SPD gibt sich gelassen

SPD-Fraktionschef Peter Struck erwiderte, die Ankündigung der Union, die Zuwanderung zum Wahlkampfthema zu machen, schrecke ihn ganz und gar nicht. Die Regierungskoalition habe Gewerkschaften, Kirchen und Wirtschaft auf ihrer Seite. "Ich glaube die Union muss verantwortungsvoll handeln, und viele werden auf sie einwirken müssen", sagte Struck.

Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt verteidigte das Zuwanderungsgesetz. Dieses erfülle eine ganze Reihe von Forderungen der Union. Die gefundenen Regelungen lägen im Interesse Deutschlands. Auch der Spitzenkandidat der Union, Edmund Stoiber (CSU), müsse ein ähnliches Gesetz verabschieden, wenn er Bundeskanzler werden sollte, sagte Gerhardt..

Treffen bei Rau

Gestern hatte sich Rau mit Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und dessen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zu einem Gespräch über das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes getroffen. Einzelheiten über den Verlauf der Unterredung wurden nicht bekannt.

Hintergrund der Unterredung war die strittige Abstimmung im Bundesrat am 22. März, bei der es zum Eklat gekommen war. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) hatte das Votum Brandenburgs zum Zuwanderungsgesetz als Zustimmung gewertet, obwohl Stolpe und Schönbohm zuvor unterschiedliche Meinungen geäußert hatten. Der SPD-Ministerpräsident hatte sich für, sein CDU-Innenminister gegen das Gesetz ausgesprochen.

Unter Verfassungsrechtlern ist strittig, ob das Verfahren zum Zuwanderungsgesetz in der Länderkammer zulässig war. Spekulationen gehen dahin, dass Rau, ohne dessen Unterschrift die Regelungen nicht in Kraft treten können, das Gesetz unterzeichnen will. Zugleich wolle er jedoch vermutlich auf die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Zweifelsfragen verweisen.

Quelle: ntv.de

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