Grünes Licht unter Vorbehalt ESM kann die Arbeit aufnehmen
12.09.2012, 10:25 Uhr
(Foto: dapd)
Karlsruhe genehmigt den Euro-Rettungsschirm unter Vorbehalten. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt. Allerdings: Wenn die EZB ankündigt, in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen anzukaufen, wächst auch der deutsche Haftungsanteil - wenn der Bundestag zustimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Wie das Gericht entschied, muss die Bundesregierung bei der Ratifizierung der Verträge insbesondere sicherstellen, dass ihre Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen in den ESM nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.
Damit blieben die Eilanträge des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und weiterer Kläger gegen den ESM und den Fiskalpakt überwiegend erfolglos. Die Kläger hatten unter anderem befürchtet, dass durch die Haftung Deutschlands für notleidende Euro-Staaten oder deren Banken im Ernstfall die Haushaltsautonomie des Bundestags und damit das Budgetrecht der Parlamentarier ausgehebelt werden könnte.
Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker kündigte umgehend an, dass der Rettungsfonds bereits am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden soll. "Ich plane, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am Rande des Eurogruppen-Treffens in Luxemburg einzuberufen", erklärte Juncker. Der europäische Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin werde in Kraft treten, sobald er von mindestens zwölf Euro-Ländern ratifiziert sei, jedoch nicht vor dem 1. Januar 2013. Deutschland ist das einzige Land, das den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert hat. Er hätte eigentlich bereits zum 1. Juli in Kraft treten sollen.
Gericht setzt keine Haftungsobergrenze fest
Das Gericht setzte in seinem Urteil keine absolute Obergrenze für die finanzielle Haftung Deutschlands im ESM fest. Die vom Bundestag bereits gebilligten Garantien von bis zu 190 Milliarden Euro überschreiten Karlsruhe zufolge noch nicht "die haushaltspolitische Belastungsgrenze" in einem Umfang, "dass die Haushaltsautonomie praktisch leerliefe". Dies gelte auch "unter Berücksichtigung des deutschen Gesamtengagements für die Stabilisierung der Währungsgemeinschaft" von derzeit etwa 300 Milliarden Euro.
Das Verfassungsgericht sieht aber durchaus die Gefahr, dass sich Deutschland bei einer Überschreitung der Haftungsregelungen im ESM soweit verschulden könnte, dass der Bundestag keinen vernünftigen Haushalt mehr erarbeiten kann. Wann dieser Punkt erreicht ist, unterliege allerdings dem "weiten Einschätzungsspielraum" des Bundestages, "den das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zu respektieren hat", erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Bundestag hat das letzte Wort
Laut Gericht könnte Deutschland allerdings beim Ausfall anderer Bürgen im ESM oder in Notsituationen womöglich zu weiteren Zahlungen über die Obergrenze von 190 Milliarden Euro hinaus verpflichten werden. Die Bundesregierung müsse deshalb bei der Ratifizierung der ESM-Verträge noch völkervertraglich verbindlich klarstellen, dass sie in solchen Fällen nur dann zu weiteren Zahlungen bereit ist, wenn dies zuvor der Bundestag beschlossen hat. Zur Begründung hieß es, der Bundestag müsse die Kontrolle über "fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen" behalten.
Ob der von Gauweiler in einem weiteren Eilantrag kritisierte Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Länder durch die Europäische Zentralbank (EZB) gegen die Unionsverträge verstößt, ließ das Gericht offen. Dies werde im Hauptsacheverfahren zu den Klagen vermutlich im Oktober geprüft.
Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach sieht weiterhin enorme Haftungsrisiken für Deutschland. Es sei zwar grundsätzlich positiv, dass die Parlamentsrechte gestärkt würden. "Auf der anderen Seite ist die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur scheinbar beruhigend", so Bosbach bei n-tv. Wenn die Europäische Zentralbank zeitgleich ankündige, notfalls in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen anzukaufen, wachse auch der deutsche Haftungsanteil. "Wenn die EZB diesen Kurs wie angekündigt fortführt, dann werden unsere Haftungsrisiken immer größer."
Das Gericht betonte in diesem Zusammenhang, dass es der EZB verboten sei, Staatsanleihen zu kaufen, wenn dies "auf eine von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielt". Inwieweit das von der EZB in der vergangenen Woche beschlossene Ankaufprogramm diesen rechtlichen Vorgaben entspricht, habe nun noch nicht entschieden werden müssen.
Vertrag hat wohl Bestand
Der Verfassungsrechtsexperte Peter Sieben erklärte bei bei n-tv, dass es in dem Urteil im Wesentlichen um drei Punkte geht: "Zum einen muss die Haftung der Bundesrepublik auf die rund 190 Milliarden Euro beschränkt bleiben. Zudem muss es weiter möglich sein, den Bundestag umfassend über alle Entscheidungen des ESM zu informieren und drittens muss die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form eine Art Kündigungsrecht zum Ausdruck bringen, für den Fall, dass diese Voraussetzungen eben nicht eingehalten werden." Die Richter seien davon ausgegangen, dass der Vertrag nicht neu verhandelt werden müsse.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts