Politik

Keine Einigung in Sicht EU-Streit um illegale Einwanderung

Im Kampf gegen die illegale Einwanderung gibt es wenige Tage vor dem EU-Gipfel von Sevilla Streit zwischen den Mitgliedstaaten über das weitere Vorgehen. Die EU-Außenminister konnten sich nicht einigen, ob die EU nicht kooperierenden Drittstaaten Sanktionen androhen soll. Bundesaußenminister Joschka Fischer betonte: "In dieser Frage gilt es zu balancieren zwischen der humanitären Tradition der EU und der wirksamen Bekämpfung der illegalen Einwanderung."

Der EU ein Dorn im Auge ist die zunehmende illegale Einwanderung nach Europa auf dem Seeweg, und da besonders über Italien. Deshalb dringt die Regierung in Rom darauf, dass die EU härter gegen Staaten vorgeht, die Schiffe mit Flüchtlingen an Bord nicht am Auslaufen hindern. Ein Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft sieht vor, dass die EU als letztes Mittel Sanktionen wie etwa das Kürzen von Entwicklungshilfe verhängen könnte.

Schweden und Frankreich sprachen sich am Montag aber gegen ein solches Vorgehen aus, da dadurch lediglich die Bevölkerung dieser Staaten betroffen wäre. Fischer sagte, die Bundesregierung hätte mit der Formulierung in dem spanischen Vorschlag leben können. "Es hätte uns gefreut, wenn es uns gelungen wäre, einen Konsens für Sevilla zu finden." Jetzt müssen die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel am kommenden Freitag und Samstag in der südspanischen Stadt entscheiden.

Die illegale Einwanderung ist einer der Schwerpunkte des Gipfeltreffens. Nach EU-Angaben gelangen jährlich rund 500.000 Menschen illegal in die EU. Besonders der spanische Ministerpräsident Jose Maria Aznar macht sich dafür stark, nicht kooperierende Drittstaaten zu bestrafen.

Weiterer Streitpunkt: Agrarsubventionen

Die Außenminister der EU haben die Entscheidung über eine Fortsetzung der Einkommenshilfen für Landwirte nach der EU-Erweiterung erwartungsgemäß verschoben. Sie einigten sich jedoch nach stundenlangen Beratungen in Luxemburg auf einen Text, in dem anerkannt wird, dass diese milliardenschweren Subventionen zum Gemeinsamen Besitzstand - dem EU-weit geltenden Recht - gehören. Gleichzeitig betonten sie aber in dem Beschluss, dass der laufende EU-Finanzplan keine Mittel für Einkommenshilfen in den neuen EU-Mitgliedstaaten enthält.

Eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Unterstützung für die Landwirte nach der EU-Erweiterung auch in diesen Ländern gezahlt wird, soll erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen. Eine gemeinsame Position der 15 jetzigen EU-Mitglieder in dieser Frage ist erforderlich, um die Verhandlungen mit den Beitrittsländern abschließen zu können.

Quelle: ntv.de

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