Politik

Streit um Feinstaub EU stützt Anwohner

Im Streit um die Feinstaubbelastung in Großstädten hat ein klagender Anwohner aus München Rückendeckung von der EU-Kommission erhalten. Bei rechtswidrig hohen Belastungen hätten die Bürger einen einklagbaren Anspruch auf einen kurzfristig wirksamen Aktionsplan, erklärte ein Vertreter der Kommission bei der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Urteil wird für den Herbst erwartet. (Az: C-237/07)

Seit 2005 dürfen in einem Kubikmeter Luft höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub enthalten sein. 35 Überschreitungen jährlich lässt das 2004 mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzte europäische Recht zu. Bei häufigeren Überschreitungen sollen die Länder konkrete Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung durch Autos, Heizung und Industrie in einem Aktionsplan zusammenfassen.

In zahlreichen deutschen Großstädten wurde in den vergangenen Jahren die Grenze von 35 Überschreitungen teilweise schon im Frühjahr erreicht, so auch in der Landshuter Allee in München. 2005 wurden dort 92 Überschreitungen gemessen, 2006 sogar 102. Dank günstigerer Wetterverhältnisse waren es im vergangenen Jahr 53 Überschreitungen, in diesem Jahr bislang 32. Mit 36 Überschreitungen wurde die Schwelle von 35 im laufenden Jahr bislang nur in Essen überschritten; dicht davor ist allerdings Stuttgart mit 34 Überschreitungen.

Ohne Klagerechte kein Recht auf saubere Luft

Auf die Klage des Anwohners der Landshuter Allee in München hatte das Bundesverwaltungsgericht im März und September 2007 die Stadt zu Maßnahmen gegen den Feinstaub verpflichtet. Die Frage, ob Anwohner auch gegenüber dem Land den eigentlich verbindlich vorgeschriebenen Aktionsplan gerichtlich einfordern können, legten die Leipziger Richter dem EuGH vor. Dort argumentierte nun der Münchner, ohne ein individuelles Klagerecht auch gegen das Land könnten die Bürger ihr Recht auf saubere Luft nicht durchsetzen. Dabei müsse der Aktionsplan auch Maßnahmen umfassen, die kurzfristig greifen.

Die EU-Kommission unterstützte diese Ansicht: Die Bürger hätten ein "subjektives Recht" auf einen Aktionsplan, der dafür sorge, "dass die verbindlichen Grenzwerte so rasch wie möglich wieder eingehalten werden". Österreich und die Niederlande vertraten die Gegenmeinung. Dagegen nahmen weder die Bundesregierung noch der beklagte Freistaat Bayern an der Luxemburger Verhandlung teil. Beide hatten sich auch im Vorfeld schriftlich nicht geäußert.

München will Umweltzone einrichten

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sagte unterdessen die Landeshauptstadt München zu, eine Umweltzone einzurichten und den Schwerlast-Durchgangsverkehr auf den Münchner Autobahnring umzuleiten, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Der Streit des Anwohners mit der Stadt sei danach einvernehmlich erledigt worden.

Quelle: ntv.de

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