Politik

Kabinett billigt EEG-Reform EU und Berlin einig über Industrierabatte

Die deutsche Industrie hatte die EU-Kommission im Streit um das Ausmaß der Ökostrom-Rabatte vor schwerwiegenden Folgen gewarnt.

Die deutsche Industrie hatte die EU-Kommission im Streit um das Ausmaß der Ökostrom-Rabatte vor schwerwiegenden Folgen gewarnt.

(Foto: dpa)

Das Bundeskabinett billigt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Zuvor glückt bei den Verhandlungen über Rabatte für energieintensive Industriezweige mit der EU ein Kompromiss.

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Ökostrom-Förderung beschlossen. Dadurch soll der zuletzt starke Anstieg der Strompreise in Deutschland gedrosselt werden. Die Novelle des im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht Förderkürzungen vor, zudem soll der Ausbau besonders der Windenergie an Land stärker gesteuert werden. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel rechnet damit, dass der Strompreis mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis 2017 stabil gehalten werden könnte und auch anschließend nur moderat steigt. Die Bürger und der Großteil der Unternehmen zahlen die Förderkosten über den Strompreis.

Einigung mit Brüssel über Industrie-Rabatte

Zuvor hatten Bundesregierung und EU ihren monatelangen Streit um die Industriestrom-Rabatte auf die Kosten der Energiewende beigelegt. In der Nacht zum Dienstag verständigte sich die Regierungsspitze mit EU-Vertretern auf weitere Vergünstigungen für die Betriebe. Die Einigung lässt dem Bund nach Angaben aus Regierungs- und Industriekreisen noch Spielraum für Sonderregelungen für einzelne Branchen. Deshalb hat das Bundeskabinett die Passage zu Industrie-Rabatten nicht gemeinsam mit der EEG-Reform beschlossen. Damit kann die EU-Kommission ihre neuen Beihilfeleitlinien wie geplant an diesem Mittwoch festlegen.

Die Lösung geht in einzelnen Punkten für besonders stromintensive Betriebe über bereits gefundene Kompromisse hinaus: So sollen alle 65 ausgewählten Branchen 20 Prozent der Umlage zur Ökostrom-Förderung zahlen. Dies aber nur bis zu einer Kappungsgrenze von vier Prozent der Bruttowertschöpfung - also des Wertes der produzierten Waren abzüglich der Vorleistungen. Bisher hatte die Kommission eine Grenze von fünf Prozent verlangt.

Für besonders energieintensive Branchen wie Aluminium oder Kupfer soll die Grenze zwar wie vorgesehen bei maximal 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung liegen. Hier hat die Regierung aber Spielraum ausgehandelt, der für einzelne Branchen bis zu ein Prozent der Wertschöpfung gehen könnte. Details sollen in den nächsten Wochen festgelegt werden.

Die EU-Kommission hatte die Rabatte von jährlich über fünf Milliarden Euro auf die Umlage zur Ökostrom-Förderung für große Teile der Industrie als eine unerlaubte Beihilfe gewertet. Sie hat deswegen auch ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die rund 2100 Unternehmen verbrauchen etwa die Hälfte des Industriestroms in Deutschland.

Quelle: ntv.de, ppo/rts/dpa

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