Politik

Bundesratsbeschlüsse kurz und knapp Einiges wird anders

Die frisch gewählte Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, scherzt mit NRW-Kollegin Hannelore Kraft.

Die frisch gewählte Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, scherzt mit NRW-Kollegin Hannelore Kraft.

(Foto: dpa)

Die neuesten Beschlüsse des Bundesrates reichen von Präimplantationsdiagnostik bis Bußgeld. Die Länderkammer bemüht sich, viele Gesetze endgültig zu verabschieden, bevor Rot-Grün in der Folge der Niedersachsenwahl die Mehrheit erhält.

Trotz des nahenden Wahlkampfes haben die Länder in der ersten Sitzung des Bundesrates im neuen Jahr in mehreren Punkten Einigkeit gezeigt. Bei anderen Punkten bekam Rot-Grün die Blockade-Mehrheit schlicht nicht zusammen.

Der amtierende Bundesratspräsident Winfried Kretschmann.

Der amtierende Bundesratspräsident Winfried Kretschmann.

(Foto: dapd)

Mietrecht: Mietern kann künftig die Miete nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Bisher waren es bis zu 20 Prozent. Trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen ist es Mietern nicht mehr möglich, bei energetischen Sanierungsmaßnahmen von bis zu drei Monaten Dauer die Miete zu mindern. Die Rot-Grün regierten Länder fanden – noch – keine Mehrheit, das schwarz-gelbe Gesetz durch Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stoppen. Sie haben dafür erst nach Bildung der neuen Landesregierung in Niedersachsen eine entsprechende Mehrheit in der Länderkammer.

Kita-Ausbau: Damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren doch noch umgesetzt werden kann, gibt es für den Kita-Ausbau 580 Millionen Euro mehr. Das reicht für etwa 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze. Das Geld kommt vom Bund, die Länder versprachen dafür im Gegenzug ihre Zustimmung zum EU-Fiskalpakt.

Steuern: Das steuerfreie Existenzminimum steigt in diesem Jahr auf 8130 Euro und im kommenden Jahr auf 8354 Euro. Bund und Länder konnten sich nur auf den höheren Grundfreibetrag verständigen. Der wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin fällig gewesen. Grünes Licht erhielten die Pläne zur Vereinfachung des Unternehmens- und Reisekostenrechts.

Verkehr I: Falschparker und rücksichtslose Radfahrer müssen bald mit schmerzhafteren Geldbußen rechnen. Bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen die Verwarngelder nach mehr als 20 Jahren erstmals um 5 Euro steigen. Für Radfahrer sollen gefährliche Verstöße um 5 bis 10 Euro teurer werden. Autofahrer, die keine Rücksicht auf Radler nehmen, werden ebenfalls stärker zur Kasse gebeten – voraussichtlich ab 1. April.

Verkehr II: Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer geplante Reform des Punktesystems für Verkehrssünder soll überarbeitet werden. Die Länder halten zum Beispiel die Verfallsfristen von Punkten für zu kurz, was notorische Raser begünstige.

Verkehr III: Die geplanten Neuregelungen zum Lärmschutz für Anwohner von Bahntrassen liegen zunächst auf Eis. Ein Kompromiss soll nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gefunden werden. Die Länder dringen auf strengere Vorgaben und eine raschere Umsetzung.

Gesundheit I: Der Weg für die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist frei. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sicherte zu, die Verordnung über die Gentests an Embryonen – mit den Korrektur-Wünschen des Bundesrates – nach einer Prüfung in Kraft zu setzen. Schätzungen gehen von rund 200 Fällen im Jahr aus. Bei der PID handelt es sich um Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas.

Gesundheit II: Patienten in Deutschland erhalten mehr Rechte gegenüber Ärzten und Krankenkassen. Opfer von Ärztefehlern sollen es künftig leichter haben, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Bei groben Fehlern muss der Mediziner beweisen, dass ein nachgewiesener Fehler den Schaden nicht herbeiführte.

Tiere: Die betäubungslose Kastration von Ferkeln bleibt vorerst gestattet, ebenso der Schenkelbrand bei Pferden. Der Bundesrat ließ die umstrittene Tierschutzreform passieren, da SPD und Grüne keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fanden. Sie forderten vergeblich eine grundlegende Überarbeitung mit schärferen Regeln für Tierversuche, für quälerische Zuchtmethoden und für Zirkustiere.

Energie: Die Gasgewinnung aus Gesteinsschichten (Fracking) soll nach dem Willen der Länder nur unter strengen Auflagen möglich sein. Die Risiken müssten erst restlos geklärt sein. Beim Fracking wird unter Chemikalieneinsatz mit hohem Druck Gestein aufgebrochen, damit Gas entweichen kann. Mit den vermuteten Schiefergas-Vorkommen könnte Deutschland schätzungsweise 13 Jahre lang seinen Gasbedarf decken.

Quelle: ntv.de, dpa

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