Nur noch bis 31. März 2012 Einigung bei Kurzarbeit
17.04.2010, 10:52 UhrKurzarbeit ist kein Instrument, um Arbeitslosigkeit generell zu verhindern. Das wissen Bundesregierung und OECD. Dennoch bietet Berlin eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung bis März 2012 an.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen im Innenhof des Bundessozialgerichts in Kassel.
(Foto: dpa)
Die Bundesregierung hat sich auf die verlängerte Förderung der Kurzarbeit geeinigt. Das teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit. Die Befreiung der Arbeitgeber von den Sozialabgaben ab dem siebten Monat solle nur bis zum 31. März 2012 ausgeweitet werden und nicht bis Mitte 2012. Demnach haben sich von der Leyen und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) entsprechend geeinigt. Eine Klausel für Unternehmen sei herausgefallen.
Unmittelbar zuvor hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Verlängerung der Kurzarbeit in Deutschland abgelehnt. Eine Verlängerung sei "nicht angebracht" und drohe den Strukturwandel zu behindern, heißt es nach einem Bericht der "Braunschweiger Zeitung" in einem OECD-Schreiben für eine Anhörung des Bundestags-Arbeitsausschusses.
Kurzarbeit sei kein Instrument, um Arbeitslosigkeit generell zu verhindern. Je länger die Kurzarbeitsregelung dauere, desto eher würden mit der "doppelten Subvention" von Arbeitsplatzerhalt und Sozialversicherungsansprüchen nicht zukunftsfähige Arbeitsplätze zeitweise erhalten.
Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte vor der Gefahr gewarnt, dass eine zu lange Kurzarbeitsregelung den Prozess der Restrukturierung der Wirtschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit aufhalten könne. Ähnliche Kritik kommt auch von der Mittelstands-Union: "Eine derartige Verlängerung der Kurzarbeit kann den notwendigen Strukturwandel in der Wirtschaft behindern", sagte ihr Vorsitzender Hans Michelbach (CSU) der "Passauer Neuen Presse".
Quelle: ntv.de, dpa