Politik

Grundgesetz-Änderung Einigung für Jobcenter

Langzeitarbeitslose sollen auch künftig eine Betreuung aus einer Hand erhalten. Damit dies möglich bleibt, wollen Bund und Länder das Grundgesetz ändern. Darauf verständigte sich überraschend die Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister in Berlin. Ein monatelanges Tauziehen auf allen Ebenen wurde dadurch verhindert. Erst die angestrebte Verfassungsänderung macht es möglich, das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Modell der Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen fortzuführen. Für eine Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei- Drittel-Mehrheit notwendig.

Der Beschluss der Länder zur Änderung der Verfassung erfolgte einstimmig, teilte der Hamburger Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) als Vorsitzender der Arbeitsministerkonferenz im Anschluss an das Treffen mit. Er sprach von einem "Durchbruch". Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) begrüßte das Ergebnis als "wirklichen Fortschritt" und kündigte an, die gesetzlichen Änderungen sollten rasch - spätestens bis Jahresende - umgesetzt werden.

Urteil gegen ARGEN

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember die von der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gemeinsam organisierten Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und eine Änderung bis Ende 2010 gefordert.

Mit dem Beschluss, der diese ARGEN langfristig absichert, erhalten auch zehntausende von Beschäftigten der Jobcenter eine Perspektive. "Wir haben jetzt eine Chance, das, was die ARGEN heute tun, besser zu machen", zeigte sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl- Josef Laumann (CDU) zufrieden. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) sagte, die "gute Konstruktion" der ARGEN werde nun "verfassungsgemäß gemacht".

Scholz zeigte sich erfreut, dass die Verständigung mit den Ländern bereits ein gutes halbes Jahr nach dem Urteil aus Karlsruhe erreicht werden konnte. "Wir haben jetzt einen Weg miteinander gefunden." Erwartet worden war, dass es über die Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung ein erbittertes und langes Tauziehen geben würde.

"Kooperative Jobcenter" vom Tisch

Deswegen hatte Scholz ursprünglich eine Lösung auf freiwilliger Basis und ohne Gesetzesänderung ins Auge gefasst. Dieses Konzept der "kooperativen Jobcenter" unter Federführung der BA ist nun vom Tisch. Erst am Wochenende hatte der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, der Zusammenarbeit mit den Kommunen als "Katastrophe" kritisiert. Nun setzen Bund, Länder, Kommunen und BA ihre Zusammenarbeit fort.

Die Reaktion auf den Beschluss fiel positiv aus: Dieser verhindere, dass die bisherigen Strukturen zur Beratung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen "auf den Kopf" gestellt werden müssten, sagte die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke). Der Schleswig-Holsteinische Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) sprach von einem "großen Schritt in die richtige Richtung". Die Arbeitsexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, sieht einen "Sieg der Vernunft".

Quelle: ntv.de

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