Nachspiel für "Putsch-Übung" Eklat im Bundestag wird für AfD-Abgeordneten Ziegler teuer
14.03.2024, 21:46 Uhr Artikel anhören
Der Aufforderung des Ausschusssekretariates, den unrechtmäßig angeeigneten Platz wieder zu räumen, kommt AfD-Mann Ziegler zunächst nicht nach.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein seit über zwei Jahren schwelender Konflikt eskaliert im Bundestag. Der AfD-Abgeordnete Ziegler reißt den Vorsitz im Gesundheitsausschuss an sich und empört die Politiker der anderen Parteien. Jetzt droht ihm ein Ordnungsgeld. Der Ältestenrat leitet ein Verfahren ein.
Der von ihm verursachte Eklat im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird für den AfD-Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler voraussichtlich teuer werden. Auf ihn kommt ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zu. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas kündigte in der Sitzung des Ältestenrats an, ein entsprechendes Verfahren "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages" einzuleiten.
Der AfD-Politiker hatte in der Ausschusssitzung am Mittwoch den Platz der amtierenden Vorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen eingenommen und vor sich ein Schild "Ausschussvorsitzender" gestellt. Der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen, kam er nicht nach. Die Sitzung begann nach Teilnehmerangaben verspätet, da die Abgeordneten der anderen Fraktionen zunächst aus Protest gegen die AfD-Aktion nicht teilnahmen. Ziegler habe dann den Platz geräumt.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sprach von einer "Putsch-Übung" der AfD. Von "versuchter Selbstermächtigung" sprach Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic. "Den Ausschussbetrieb im Deutschen Bundestag zu stören, hat mit demokratischen Gepflogenheiten nichts zu tun", hatte auch der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge kritisiert. Der SPD-Abgeordnete Christos Pantazis sprach von einem "skandalösen Verhalten", das nicht hinnehmbar sei.
Der Vorfall ist Teil eines seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits, über den am kommenden Mittwoch (20. März) auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandeln wird. Die AfD-Fraktion hat vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Sie war nach der vergangenen Bundestagswahl mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen - darunter der Gesundheitsausschuss - gescheitert.
Die AfD-Fraktion wollte nach eigener Aussage mit der Aktion darauf aufmerksam machen, dass ihr der Vorsitz in dem Ausschuss zustehe. Üblicherweise wird der Vorsitz in den Ausschüssen nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen und dort den Chefposten besetzen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis alle Vorsitze verteilt sind. Die AfD hätte nach diesem Mechanismus in drei Ausschüssen den Vorsitz stellen können. Sie ging jedoch leer aus, weil in diesen drei Ausschüssen über die Besetzung des Vorsitzes nochmals abgestimmt wurde, was eigentlich unüblich ist. Dabei fielen die AfD-Kandidaten durch.
Quelle: ntv.de, gut/dpa/AFP