Nach Urteil im SS-Mord-Prozess Engel legt Revision ein
08.07.2002, 15:58 UhrDer ehemalige SS-Offizier Friedrich Engel hat Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Damit kommt der bald 60 Jahre zurückliegende Fall jetzt vor den Bundesgerichtshof.
Der 93-jährige Engel war fast sechs Jahrzehnte nach der Erschießung von 59 italienischen Gefangenen im Zweiten Weltkrieg zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Mit dem Schuldspruch schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Angeklagten gefordert.
Der SS-Mann war zur Tatzeit im Mai 1944 Leiter das Außenkommandos des Reichssicherheitsdienstes (SD) in Genua. Die Exekutionen in der Nähe von Genua waren als Vergeltung für einen Partisanen-Anschlag auf ein deutsches Soldatenkino, bei dem fünf Soldaten getötet worden waren, befohlen worden. In dem Prozess hatten Zeugen aus Italien und Deutschland die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft untermauert.
Der Angeklagte hatte eine Schuld stets bestritten und erklärt, er habe die Erschießungen nicht angeordnet. Die Verantwortung dafür habe bei der Marine gelegen.
Engel war bereits 1999 von einem Turiner Militärgericht in Abwesenheit wegen der Ermordung von mindestens 246 italienischen Gefangenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der ehemalige SS-Mann lebte bis zum Beginn des Prozesses Anfang Mai 56 Jahre unbehelligt in Hamburg.
Ob Engel im Falle einer Verurteilung durch den Bundesgerichtshof tatsächlich hinter Gitter muss, scheint indes fraglich. Das Hamburger Landgericht hatte jedenfalls wegen seines hohen Alters auf eine Inhaftierung verzichtet.
Quelle: ntv.de