Homo-Ehe Entscheidung am 17. Juli
24.06.2002, 12:42 UhrBereits im nächsten Monat - am 17. Juli - will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe verkünden. Das teilte das Gericht am Montag mit. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter die Klage der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen ablehnen werden.
Bereits im vergangenen Juli hatte der erste Senat einen Eilantrag Bayerns und Sachsens gegen das In-Kraft-Treten des Gesetzes abgewiesen. Die Länder hatten Klage erhoben, weil das Lebenspartnerschaftsgesetz ihrer Meinung nach die grundgesetzlich garantierte Stellung von Ehe und Familie untergrabe. Das Gesetz ist seit August 2001 in Kraft und gesteht homosexuellen Paaren durch die offizielle Registrierung ihrer Partnerschaft eheähnliche Rechte zu.
In ihrem Eilbeschluss entschieden die Richter allerdings nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. In einer Folgenabwägung stellten sie fest, dass irreparable Schäden für das Institut der Ehe durch das neue Gesetz nicht zu erwarten seien. Das rechtliche Fundament der Ehe werde nicht verändert, und sämtliche Rechtsfolgen der Ehe blieben unberührt, hieß es weiter.
Sollte das Gericht das Lebenspartnerschaftsgesetz dennoch für verfassungswidrig erklären, müssten die bisher registrierten Partnerschaften und ihre womöglich schon eingetretenen Rechtsfolgen rückgängig gemacht werden. Jedoch nur "soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist", hatte die Richtermehrheit im August 2001 erklärt. Fünf von acht Richtern hatten den Eilantrag seinerzeit abgewiesen.
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können sich Paare je nach Bundesland beim Standesamt oder bei einem Notar registrieren lassen. Sie können einen gemeinsamen Nachnamen tragen und erhalten das Erbrecht. Außerdem bekommen sie gegenseitige Unterhaltsrechte, Zeugnisverweigerungsrechte und ein Nachzugsrecht für den ausländischen Partner. Bis April hatten sich Schätzungen zufolge bundesweit etwa 3000 Paare eintragen lassen.
Quelle: ntv.de