Politik

Nicht sofort, aber bald Entscheidung über NPD-Verbot

Das NPD-Verbotsverfahren ist nach der V-Mann-Affäre zwar aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, es strebe noch in diesem Jahr eine Entscheidung in der Angelegenheit an. Das Verfahren werde nach wie vor sehr ernsthaft betreut, sagte die scheidende Gerichtspräsidentin Jutta Limbach. Die Richter des zweiten Senats seien wegen der V-Mann-Panne nicht persönlich beleidigt.

Aus Gerichtskreisen verlautete zudem, die Karlsruher Richter wollten bei ihrem weiteren Vorgehen die Bundestagswahl im September berücksichtigen, um mögliche Schäden von den Beteiligten abzuwenden. Das Gericht könne das Verfahren erst weiter beraten, wenn im März die Stellungnahmen der NPD eingegangen seien. Dabei hielten es Beobachter für denkbar, dass das Gericht das Verfahren bis zur Bundestagswahl förmlich aussetzt und erst im Anschluss weiter behandelt.

V-Leute in Doppelfunktion

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) räumte unterdessen ein, dass in der NPD V-Leute tätig waren, die sowohl dem Verfassungsschutz als auch der extremistischen Partei Informationen geliefert haben. Die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, laut Schily hätten manche V-Leute sogar mit Billigung der NPD Informationen geliefert, ohne dass der Verfassungsschutz dies gewusst habe.

Dies sei zwar unerfreulich, aber man könne dies bei solchen Personen, die keinesfalls immer bestens beleumundet, aber dennoch für die Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig seien, leider nicht ausschließen.

Zugleich wies Schily Vorwürfe zurück, dass mit dem Einsatz von V-Leuten, die zugleich hohe Funktionen in der NPD bekleideten, gegen Richtlinien verstoßen worden sei. "Die Richtlinien wurden eingehalten. Sie verbieten nicht, sich auch Informationsquellen in der Führungsebene der NPD zu beschaffen."

Schily äußerte zudem die Hoffnung, dass das NPD-Verbotsverfahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Abschluss gebracht werden könne und fügte hinzu: "Selbst wenn die NPD zur Bundestagswahl antritt, ist das nicht so dramatisch." Das Verfahren habe die Partei erheblich verunsichert. Schon das sei ein Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die für Anfang Februar anberaumten mündlichen Verhandlungstermine für das NPD-Verfahren abgesetzt, nachdem ein V-Mann auf der Zeugenliste aufgetaucht war. Inzwischen sind weitere V-Leute in den Verbotsanträgen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufgetaucht. Dies ist deshalb problematisch, weil der Verdacht aufkommen könnte, der Verfassungsschutz habe seine Informanten zu Äußerungen bewegt, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollen.

Quelle: ntv.de

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