Minister spricht von Meilenstein Ermittler sollen Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung erhalten
10.04.2024, 18:38 Uhr Artikel anhören
(Foto: picture alliance/dpa)
Ermittler sollen künftig beim Verdacht auf eine schwere Straftat Daten wie etwa die IP-Adresse vorübergehend speichern dürfen. Auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren einigt sich die Ampel. Polizeigewerkschaft GdP und Bayern monieren, dass an der Regelung nichts quick sei.
Die Bundesregierung hat sich auf eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten verständigt, die zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden können. Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach von einem "Meilenstein für die effektive Strafverfolgung". Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatten sich bislang nicht auf die Modalitäten einigen können, wie zur Strafverfolgung etwa von Kinderpornographie Kommunikationsdaten von Tatverdächtigen gespeichert und von den Ermittlern genutzt werden können.
Die Einigung sieht vor, dass Ermittlungsbehörden bei einem begründeten Verdacht auf eine schwere Straftat Daten wie etwa die IP-Adresse vorübergehend speichern können. Dabei geht es nicht um die Inhalte, sondern lediglich die Verbindungsdaten. Für eine Speicherung ist die Anordnung eines Richters erforderlich.
Faeser hatte lange Zeit auf eine weitergehende Regelung gedrungen, die in Richtung der sogenannten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gehen sollte. Dies lehnte Buschmann mit Verweis auf den Datenschutz ab.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die jetzt gefundene Regelung als nicht ausreichend. Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich kritisierte das Vorgehen: "Das ist ein herber Rückschlag für unsere Ermittlerinnen und Ermittler", erklärte er in München. "Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen." Die Daten könnten nun erst dann gesichert werden, nachdem eine Straftat den Behörden bereits bekannt geworden sei. Dann seien die Verbindungsdaten in der Regel bereits gelöscht. Buschmann betonte indes, der Staat dürfe seine Bürger nicht unter Generalverdacht stellen und Kommunikationsdaten anlasslos speichern.
Quelle: ntv.de, jwu/rts