NPD-Verbotsverfahren Erst nach Bundestagswahl
07.05.2002, 10:55 UhrDas Bundesverfassungsgericht wird erst nach der Bundestagswahl über den Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens entscheiden. Damit kann die rechtsextreme Partei an der Wahl am 22. September teilnehmen.
Das Gericht beraumte einen "Erörterungstermin" für den 8. Oktober an. Darin soll die Zusammenarbeit von - in den Verbotsanträgen genannten - NPD-Funktionären mit dem Verfassungsschutz besprochen werden. Das Gericht hatte die für Februar angesetzte mündliche Verhandlung nach Enttarnung eines Ex-NPD-Funktionärs als V-Mann abgesagt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es eine gesicherte Tatsachengrundlage darüber geben müsse, ob das Gesamtbild der Partei von Umständen geprägt sei, die ihr nicht zugerechnet werden könnten. Auf dem gesonderten Termin im Oktober soll also erörtert werden, ob bestimmte Äußerungen und Handlungen von Parteimitgliedern der NPD zugerechnet werden könnten oder diese selbst Mitarbeiter des Verfassungsschutzes waren.
Schily freut sich über Fortsetzung des Verfahrens
Bundesinnenminister Otto Schily hat die Fortsetzung des NPD-Verbotsverfahrens begrüßt. In einer am Dienstag in Berlin gemeinsam mit Bayerns Innenminister Günther Beckstein und Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling veröffentlichten Erklärung heißt es, dass das NPD-Verfahren durch den Erörterungstermin am 8. Oktober „wieder eine klare Perspektive hat“. Die Antragsteller seien sich sicher, dass auf diesem Weg alle Fragen geklärt werden könnten, und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden könne.
Das Verbot der NPD als verfassungswidrige Partei wird sowohl von der Bundesregierung, als auch vom Bundestag und Bundesrat beantragt.
Quelle: ntv.de