Politik

Philippsburg-Auflagen rechtswidrig Etappensieg für EnBW

Die verschärften Vorschriften für das Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg sind weitgehend rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Auflage, die das Land Baden-Württemberg im März 2005 auf Druck des Bundesumweltministeriums erlassen hatte, sei teilweise zu unbestimmt, befand das Gericht. Das Land und der Energiekonzern EnBW sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung letztinstanzlich bestätigt.

Den Vorschriften zufolge hätte das Atomkraftwerk abgeschaltet werden müssen, wenn beispielsweise Grenzwerte überschritten werden oder "wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden". Die EnBW AG als Betreiberin hatte die Bestimmungen als unverhältnismäßig angesehen.

Meldepflicht bleibt in Kraft

Die ebenfalls angeordnete Melde- und Informationspflicht hält das Bundesverwaltungsgericht dagegen für hinreichend bestimmt und wies die Klage insoweit ab. Aus Sicht der Leipziger Richter kann die EnBW ohne weiteres eine Informationspflicht erkennen, etwa wenn sie wegen Unklarheiten schon mit dem Hersteller in Kontakt sei (AZ: BVerwG 7 C 38.07 Urteil vom 2. Juli 2008).

Schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die Vorschriften für zu unbestimmt gehalten und sie aufgehoben. Dem folgten jetzt die Bundesrichter. Soweit unabhängig von der Schwere und Bedeutung der Überschreitung eines Kontrollwerts die sofortige Einstellung des Betriebs verfügt werde, verstoße die Auflage überdies gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Urteil zu Biblis steht noch aus

Eine gleichlautende nachträgliche Auflage war auf Weisung des Bundesumweltministeriums erstmals für das Kernkraftwerk Biblis in Hessen angeordnet worden. Laut Bundesverwaltungsgericht ist dazu noch eine Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg begrüßte das Urteil. "Es bestanden von Anfang an durchgreifende Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, da nicht zu erkennen war, was vom Betreiber konkret eigentlich gefordert wurde", sagte ein Ministeriumssprecher. Eine frühzeitige und umfassende Information der Atomaufsicht entspreche ohnehin bereits der Praxis.

Das Ministerium in Stuttgart war erst 2005 über einen Vorfall aus dem Jahr 2001 im Atomkraftwerk Philippsburg informiert worden. Damals war durch einen technischen Fehler bei einer Revision in Block II reines Wasser ohne Borsäure in die Flutbehälter gefüllt worden. Später wurde bekannt, dass der Reaktor jahrelang nach Revisionen angefahren worden war, bevor genügend Kühlwasser im System war. Beide Fälle wurden seinerzeit von der Atomaufsicht in ihrer Bedeutung als niedrig eingestuft.

Quelle: ntv.de

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