Türkische Ehefrau erhält Recht EuGH kippt Deutschtest-Zwang
10.07.2014, 10:32 Uhr
Seit 2007 müssen nachziehende Ehepartner aus der Türkei einen Deutschtest ablegen, um einreisen zu dürfen. Das ist nicht zulässig, urteilt der EuGH.
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Der seit Jahren praktizierte Zwang zum Nachweis von Deutschkenntnissen für die Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken ist illegal. So urteilt der Europäische Gerichtshof und stellt einen anderen Aspekt für gelingende Integration in den Mittelpunkt.
Türken, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, können dies künftig auch ohne Nachweis von Deutschkenntnissen tun. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren.
Im Fall der Türkei verstoße dies jedoch gegen Vereinbarungen mit der EU vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe. Der Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs erschwere die Familienzusammenführung, befanden die Richter in Luxemburg.
Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Die Familienzusammenführung verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.
Geklagt hatte eine Türkin, die nicht lesen und schreiben kann und der seit Jahren der Zuzug nach Deutschland verweigert wurde. Ihr Mann lebt seit 1998 in Deutschland.
Quelle: ntv.de, nsc/AFP/dpa