Politik

Keine Hinweise auf Verena Becker Ex-BKA-Ermittler sagt aus

Die angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker kommt in den Verhandlungssaal (Aufnahme vom 3. Januar).

Die angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker kommt in den Verhandlungssaal (Aufnahme vom 3. Januar).

(Foto: dpa)

Ein ehemaliger BKA-Ermittler schließt aus, dass Generalbundesanwalt Buback 1977 von der damaligen RAF-Terroristin Becker erschossen wurde. Die Geheimdienste hätten sie später auch nicht geschützt. Ein Alibi will er ihr im Prozess aber nicht geben.

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker kommt nach Aussage eines ehemaligen BKA-Ermittlers nicht als Schützin beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback infrage. "Wenn Sie mich nach meiner persönlichen Meinung fragen, kann ich nur einen Ausschluss machen: Es war nicht Frau Becker", sagte der damalige Einsatzleiter des Bundeskriminalamts (BKA), Rainer Hofmeyer, im Prozess gegen Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Deutschlands höchster Ankläger, wurde am 7. April 1977 in Karlsruhe von der RAF getötet.

Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Deutschlands höchster Ankläger, wurde am 7. April 1977 in Karlsruhe von der RAF getötet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Es habe keine Hinweise gegeben, dass eine Frau direkt an der Tat beteiligt war. Hofmeyer, der bis 1993 Leiter der Abteilung Terrorismusbekämpfung im BKA war, schloss entschieden aus, dass Becker bei den Ermittlungen in irgendeiner Weise geschützt wurde. "Wenn uns jemand gesagt hätte, das müsst Ihr so machen, hätten wir einen Skandal daraus gemacht. Wir hätten das nicht mitgemacht."

Die 59-jährige Becker steht in Stuttgart vor Gericht, weil sie an der Planung und Organisation des Attentats auf Buback im April 1977 beteiligt gewesen sein soll. Nebenkläger Michael Buback ist hingegen nach wie vor überzeugt, dass Becker seinen Vater selbst erschossen hat. Er hat wiederholt die Vermutung geäußert, Becker habe mit Geheimdiensten zusammengearbeitet und sei deshalb geschützt worden.

Keine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, will wissen, wer seinen Vater erschossen hat.

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, will wissen, wer seinen Vater erschossen hat.

(Foto: picture alliance / dpa)

Hofmeyer wies solche Vermutungen zurück: "Das wäre gegen unser Rechtsstaatsempfinden gewesen." Er habe auch keine Kenntnisse über eine Zusammenarbeit Beckers mit dem Verfassungsschutz gehabt. Becker hatte verschiedenen Quellen zufolge während ihrer Haftzeit mit dem Verfassungsschutz gesprochen; über eine Zusammenarbeit vor ihrer Festnahme im Mai 1977 ist jedoch nichts bekannt.

Der inzwischen pensionierte BKA-Ermittler korrigierte Aussagen aus einem Radiointerview, in dem er Verena Becker zum Kreis der ersten Tatverdächtigen nach dem Attentat auf Buback gezählt hatte. "Zum Zeitpunkt des Anschlags auf Buback hat der Name Becker keine Rolle gespielt", sagte Hofmeyer. Das BKA hatte gleich nach dem Mordanschlag öffentlich nach den RAF-Mitgliedern Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts gefahndet. Es habe nicht den "geringsten Ansatz" für die direkte Beteiligung einer Frau gegeben.

Genaue Erkenntnisse, wo sich Verena Becker zur Zeit des Attentats aufhielt, hat Hofmeyer auch im Nachhinein nicht. "Dass ich jetzt Frau Becker ein Alibi geben könnte, dazu bin ich nicht in der Lage."

Quelle: ntv.de, dpa

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