Urteil zu Kriegsrecht in Polen Ex-Innenminister schuldig
12.01.2012, 17:20 UhrDie Ausrufung des Kriegsrechts im Dezember 1981 sorgt in Polen weiter für große Emotionen. Eine Urteilsverlesung gegen zwei ehemalige kommunistische Funktionäre muss wegen Tumulten verschoben werden. Ex-Innenminister Kiszczak wird zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. Ex-PVAP-Chef Kania erhält einen Freispruch.
Im Prozess um die ist der ehemalige Innenminister Czeslaw Kiszczak schuldig gesprochen worden. Die Richter des Bezirksgerichts Warschau setzten eine zweijährige Gefängnisstrafe zur Bewährung aus. Sie folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem 86-jährigen Kiszczak und anderen ehemaligen kommunistischen Parteifunktionären die Bildung einer bewaffneten Gruppe sowie kommunistische Verbrechen vorgeworfen hatte.
Der Ex-Generalsekretär der ehemals regierenden Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP), Stanislaw Kania, wurde freigesprochen, das Verfahren gegen eine weitere Funktionärin wegen Verjährung eingestellt. Vor dem Richterspruch war es im Gerichtssaal zu Tumulten antikommunistischer Zuschauer gekommen. Das Urteil wurde daher unter Ausschluss der Zuschauer verkündet - nur Prozessbeteiligte und Medien waren zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen für die ehemaligen Parteifunktionäre gefordert, denen sie vorwarf, mit dem Kriegsrecht gegen die Verfassung auch der kommunistischen Volksrepublik verstoßen zu haben. Kania und Kiszczak hatten die Vorwürfe zurückgewiesen - ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Das Verfahren gegen den letzten kommunistischen Präsidenten, General Wojciech Jaruzelski, der während des Kriegsrechts an der Spitze des "Militärrats der nationalen Errettung" stand, war im Vorjahr wegen des schlechten Gesundheitszustands Jaruzelskis eingestellt worden.
Der heute 88-Jährige hatte die Verhängung des Kriegsrechts stets als das kleinere Übel gerechtfertigt. Es sei das letzte Mittel gewesen, eine Intervention der Warschauer-Pakt-Staaten zu vermeiden.
Quelle: ntv.de, wne/dpa