Politik

Länderfinanzausgleich mangelhaft? FDP will in Karlsruhe klagen

Der Länderfinanzausgleich sorgt für Unmut bei den Hessen, Baden-Württemberg und Bayern: Sie müssen zahlen, und vor allen die Städte halten die Hand auf. Die Regelung sei verfassungswidrig, sagt ein Jura-Professor. Jetzt will die FDP klagen.

Hanno Kube, zweiter von rechts, und seine Auftraggeber von der FDP.

Hanno Kube, zweiter von rechts, und seine Auftraggeber von der FDP.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Klage der drei großen Geberländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg gegen den Länderfinanzausgleich rückt näher. Der Mainzer Jura-Professor Hanno Kube zu dem Schluss, dass das derzeitige Recht wegen zahlreicher Mängel gegen das Grundgesetz verstößt. "Die Neuordnung des bundesdeutschen Finanzausgleichs ist unumgänglich", sagte Kube. Allerdings der Professor das Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktionen der drei Länder.

Als Konsequenz daraus hält die FDP eine Verfassungsklage für unausweichlich, wie die drei Fraktionsvorsitzenden Thomas Hacker (Bayern), Florian Rentsch (Hessen) und Hans-Ulrich Rülke (Baden-Württemberg) erklärten. Auch die FDP-Regierungspartner in den drei Bundesländern, CDU und CSU, drohen bereits seit Monaten mit einer Klage gegen den aktuellen Länderfinanzausgleich.

Will mit einem weiteren Gutachten nachziehen: Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus.

Will mit einem weiteren Gutachten nachziehen: Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus.

(Foto: picture alliance / dpa)

Auch die drei schwarz-gelben Landesregierungen haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses werde in wenigen Wochen vorliegen, kündigte Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) an. Dann werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Anreize fehlen

Kube bestärkte die FDP in ihrer Kritik, dass es im gegenwärtigen System des Finanzausgleichs zu wenig Leistungsanreize für die Länder gebe. Wenn also beispielsweise ein Geberland mehr Geld einnehme, müsse es davon den größten Teil an andere abgeben. Und umgekehrt fehlten Anreize für Nehmerländer, weil diese, wenn sie selbst mehr Geld einnehmen, weniger Mittel aus dem Finanzausgleich bekommen.

Für verfassungswidrig hält Kube unter anderem die sogenannte Einwohnergewichtung, die unterstellt, dass die Stadtstaaten und die dünn besiedelten Flächenstaaten einen höheren Finanzbedarf haben als die anderen Länder. Jeder Bremer, Hamburger und Berliner zählt damit bei der Berechnung das 1,35-fache eines anderen Bundesbürgers. Das führt nach Angaben Kubes zu massiven finanziellen Verschiebungen.

Im vergangenen Jahr waren über den Länderfinanzausgleich insgesamt 6,9 Milliarden Euro unter den Bundesländern umverteilt worden. Das Geld kam dabei fast vollständig aus Bayern (3,37 Milliarden Euro), Hessen (1,92 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,51 Milliarden). Das mit Abstand meiste Geld erhielt Berlin mit 2,89 Milliarden Euro.

Quelle: ntv.de, dpa

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