Abfrage der Kontendaten Finanzämter lieben es
08.04.2008, 10:09 UhrDie von Sozialverbänden befürchtete massenhafte Abfrage der Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern nach einer Gesetzesänderung ist laut einem Zeitungsbericht ausgeblieben. Die Sozialbehörden hätten 2007 bundesweit nur 309 Kontenabfragen in Auftrag gegeben, nach 286 im Vorjahr, berichtet die "Thüringer Allgemeine" unter Berufung auf Daten aus dem Bundesfinanzministerium.
Seit August 2007 können die Jobcenter die Kontenstammdaten der Hartz-IV-Empfänger auch ohne deren ausdrückliche Einwilligung abrufen, wenn sie Leistungsmissbrauch befürchten. Wohngeldstellen oder BAföG-Ämter haben ebenfalls Zugriff auf die Stammdaten, nicht jedoch auf Kontostände oder Kontenbewegungen.
Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sieht sich durch die Zahlen bestätigt. "Vielfach handelt es sich bei den Langzeitarbeitslosen um eine Klientel, die weniger Potenzial hat, ein Konto zu verschweigen", sagte eine Sprecherin der Zeitung. Zudem handhabe man die Kontenabrufe wegen des drastischen Eingriffes in die Privatsphäre "sehr restriktiv". Allerdings hält die BA einen Anstieg der Abfragen für möglich, da das Gesetz noch neu ist.
Deutlich gestiegen ist dem Bericht zufolge die Zahl der Kontenabrufe durch die Finanzämter. Zu steuerlichen Zwecken sind nach Angaben des Bundesfinanzministerium 2007 rund 27.400 Anfragen durch das Bundeszentralamt für Steuern beantwortet worden, neun Prozent mehr als im Jahr zuvor. Finanzämter, Zoll und Polizei nutzen den Kontenabruf hauptsächlich, um Geldwäsche oder Steuerhinterziehung aufzudecken.
Quelle: ntv.de