Politik

Letzte Instanz entscheidet Frist für Demjanjuk gesetzt

Die Auslieferung des früheren KZ-Wächters John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland verzögert sich weiter: Die US-Einwanderungsbehörde teilte mit, Demjanjuk könne in den USA bleiben, bis über seinen erneuten Widerspruch gegen die Überstellung in letzter Instanz entschieden sei. Der Fall liege bei den Gerichten. Der Auslieferungsantrag nach Deutschland hatte eigentlich am Mittwoch in Kraft treten sollen.

Ein US-Gericht hatte am Montag den Weg für die Auslieferung des 89-Jährigen grundsätzlich frei gemacht. Ein Richter in Arlington im US-Bundesstaat Virginia hob seine drei Tage zuvor ergangene Entscheidung auf, das Verfahren zu Demjanjuks Auslieferung wegen dessen Gesundheitszustand auszusetzen.

Verstoß gegen Folter-Verbot?

Eigentlich hätte der gebürtige Ukrainer, der seit den 1950er Jahren in den USA lebt, auf Grundlage eines Münchner Haftbefehls bereits am Montag in der bayerischen Landeshauptstadt ankommen und dort in Haft genommen werden sollen. Dieser Zeitplan ließ sich aber nicht einhalten. Ein US-Gericht hatte das Argument von Demjanjuks Verteidigern beleuchten wollen, denen zufolge die Auslieferung des 89-Jährigen gegen das völkerrechtlich geregelte Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung verstoßen würde. Dies wäre nach Ansicht der Verteidiger wegen Demjanjuks Alter und seiner Gesundheit der Fall.

Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft Demjanjuk Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen vor. Er soll 1943 für ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gehört haben. Er soll sich in München vor Gericht verantworten, da er vor seiner Auswanderung in die USA bis Anfang der 1950er Jahre in der Nähe der bayerischen Landeshauptstadt lebte.

Quelle: ntv.de, mit AFP

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