Urteil im Wolf-Prozess Fünf Jahre Haft für Ex-Minister
27.02.2002, 00:00 UhrDer frühere brandenburgische Minister Jochen Wolf ist wegen versuchter Anstiftung zum Mord an seiner Ehefrau zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Potsdamer Landgericht sah den Vorwurf als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe, die Verteidigung Freispruch gefordert.
Der 60-jährige Wolf, der 1993 wegen einer Immobilienaffäre vom Ministeramt zurückgetreten war, hatte sich in dem am 10. Januar begonnenen Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Gattin des Ex-Bauministers hatte in dem vielbeachteten Prozess ausgesagt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wolf seine Ehefrau Ursula aus niederen Beweggründen umbringen lassen wollte. Die Gattin habe mit ihrer Weigerung, sich scheiden zu lassen, Wolfs Affäre mit einer Geliebten im Wege gestanden. Zudem habe Wolfs Ehefrau Unterhaltsansprüche geltend gemacht.
Der Angeklagte habe daher einen Bekannten beauftragt, nach einem geeigneten Killer Ausschau zu halten. An einen als Mörder ausgewählten früheren Fremdenlegionär seien dann 10.000 DM (5.113 Euro) gezahlt worden. Das Komplott sei gescheitert, weil sich der vermeintliche Auftragskiller der Polizei offenbarte.
Aus Sicht der Verteidigung gab es keinerlei Beweise für die Vorwürfe gegen ihren Mandanten. Anders als im Ermittlungsverfahren hatte Wolf im Prozess zu den Anschuldigungen geschwiegen. In Gesprächen mit einem psychiatrischen Gutachter jedoch soll er sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft für "juristisch schuldig" erklärt haben.
Jochen Wolf, der zu den Mitbegründern der Potsdamer SPD nach 1989 gezählt wird, sitzt seit Ende Juli 2001 in Untersuchungshaft.
Quelle: ntv.de