Mehr als Gänsemarsch G8-Gegner rufen Karlsruhe an
01.06.2007, 10:01 UhrGlobalisierungsgegner haben im Streit um das Demonstrationsverbot im Umfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. "Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren", erklärte das Sternmarsch-Bündnis. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte am Donnerstagabend das allgemeine Versammlungsverbot um Heiligendamm mit einer kilometerbreiten Bannmeile bestätigt und damit eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben.
Das Eilverfahren hatte ein Bündnis von Gegnern der Konferenz beantragt, das für den 7. Juni einen Sternmarsch nach Heiligendamm plant. Das Schweriner Verwaltungsgericht entschied vor einer Woche, dass den von der Versammlungsbehörde vorgetragenen Sicherheitsbedenken außerhalb einer Pufferzone von 200 Metern durch Auflagen Rechnung getragen werden könne. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts dagegen sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des Gipfeltreffens in den festgelegten Zonen rechtmäßig. Demonstrationen auf der Bundesstraße 105 ließen sie jedoch zu.
Das Oberverwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei keine konkreten Gefahren nachgewiesen, hieß es in der Erklärung der Sternmarsch-Organisatoren. Das Sicherheitskonzept sei von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert worden, die nicht der deutschen Verfassung verpflichtet seien. "Das Gericht stört sich nicht daran", kritisierte Rechtsanwältin Ulrike Donat. Sie sprach von einem schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Die Polizei in Rostock will über eine so genannte Allgemeinverfügung bis zum 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G8-Tagungsort öffentliche Versammlungen und Aufzüge verbieten. Während des Treffens vom 6. bis 8. Juni sollte die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den zwölf Kilometer langen Zaun erweitert werden. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die G8-Staats-und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden. Der Streit um dieses Versammlungsverbot ist noch beim Oberverwaltungsgericht anhängig.
Quelle: ntv.de