Politik

Karlsruhe entscheidet GEZ-Gebühren sind zu niedrig

Der Eingriff der Bundesländer in die Rundfunkfinanzierung bei der Gebührenrunde 2005 ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab mit einem Urteil einer Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. Danach haben die Länder die Rundfunkfreiheit verletzt, weil sie bei der Anhebung der monatlichen Gebühren erstmals deutlich hinter dem Vorschlag der fachlich dafür zuständigen Kommission zurückgeblieben sind.

Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr von 17,03 Euro bleibt nach den Worten des Ersten Senats aber gleichwohl in Kraft. Allerdings müssten die Anstalten bei der neuen Gebührenrunde zum 1. Januar 2009 einen Ausgleich für die Mindereinnahmen bekommen.

Konkurrenz im Blick

Zwar werden die Gebühren letztlich durch die Landesparlamente festgelegt. Diese dürfen aber lediglich die Sozialverträglichkeit der Rundfunkgebühren überprüfen. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts können die Länder also grundsätzlich hinter den Gebührenempfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückbleiben. Dies sei aber nur aus bestimmten Gründen zulässig, etwa, um die Gebührenzahler nicht unangemessen zu belasten.

Medienpolitische und programmliche Erwägungen dürften dagegen bei der Gebührenfestsetzung keine Rolle spielen. Zwar hatten die Länder ihren Eingriff auch mit der wirtschaftlich angespannten Situation begründet. Weil sie aber zugleich die Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk im Blick hatten, verletzte die Gebührenfestsetzung laut Gericht die Rundfunkfreiheit.

ARD und ZDF zufrieden

ARD und ZDF sowie die Ministerpräsidenten der Länder begrüßten das Karlsruher Urteil. Der Regierungschef Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), würdigte, dass es nach dem Urteil keine rückwirkende Erhöhung und somit auch keinen Nachschlag für die Sender geben werde. Man werde die Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) der Sender abwarten. Abweichungen davon aus sozialpolitischen Gründen und mit Blick auf die wirtschaftliche Lage habe das Gericht ja ausdrücklich zugelassen.

Auch der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, SPD-Chef Kurt Beck, begrüßte, dass die Länder nach dem Richterspruch nicht bloße Notare der KEF-Empfehlungen seien. Andererseits dürfe aber die Gebührenfestsetzung auch nicht die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern gefährden. Positiv wertete der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, dass ARD und ZDF mit dem Urteil eine Entwicklungsgarantie für das digitale Zeitalter gegeben werde. Insgesamt sei das duale System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk gestärkt. Klar sei auch, dass ARD und ZDF nicht kommerzialisiert werden dürften.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter hoben hervor, dass nun Rechtssicherheit geschaffen und die Zukunft der Sender im digitalen Zeitalter gesichert worden seien. Schächter betonte, er strebe auch nach der Gerichtsentscheidung keinen Nachschlag vom Gebührenzahler an. Den Klägern sei es nicht um Geld, sondern um Rechtssicherheit gegangen. Dagegen wollte der ARD-Vorsitzende Raff nicht ausschließen, dass bei der nächsten Gebührenanpassung übernächstes Jahr auch jetzt aus finanziellen Gründen entgangene Investitionen berücksichtigt werden müssten.

Der Direktor des Deutschen Digital Instituts, Jo Groebel, vermutet, dass "die Beträge für den einzelnen Haushalt hier zu vernachlässigen sind, dass das nicht eine Sache ist, die einen Aufschrei durchs Land gehen lässt." Bei n-tv sagte der Medienexperte, er glaube, dass es "als Teil einer großen Debatte, gerade im Zusammenhang mit Digitalisierung" zu sehen sei.

Quelle: ntv.de

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