Politik

Tendenz zu Schröders Gunsten Gasprom-Urteil am Montag

Im Rechtsstreit zwischen FDP-Chef Guido Westerwelle und Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) über dessen Gasprom-Engagement steht eine Entscheidung noch aus. Das Landgericht Hamburg ließ am Freitag aber eine Tendenz zu Gunsten von Schröder erkennen. Ein Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

Bei dem Streit geht es um eine kritische Äußerung Westerwelles zur Berufung Schröders als Aufsichtsratsvorsitzender in das deutsch-russische Ostsee-Pipeline-Konsortium. Westerwelle hatte in einem Interview gesagt, "er gönne Schröder jeden Rubel", finde es aber problematisch, "dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt". Schröder hatte dies als "schlichtweg falsch" zurückgewiesen und eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt. Damit droht dem FDP-Chef ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, falls er die Kritik wiederholt.

Strittig ist in dem Konflikt der Begriff "Auftrag". Richter Andreas Buske sagte bei der Anhörung beider Parteien am Freitag, der Durchschnittsleser des Westerwelle-Interviews könne den Eindruck gewinnen, Schröder habe für das Ostsee-Pipeline Projekt einen Auftrag erteilt, so wie er auch einen Klempner beauftragt. Durch Westerwelles Äußerung könne der Leser denken, das Bauvorhaben sei per öffentlicher Ausschreibung vergeben worden. Westerwelle dürfe Schröder "im Rahmen des politischen Meinungskampfes kritisieren, heftig und kräftig. Aber er darf ihm nicht unterstellen, was er nicht getan hat", sagte der Richter.

Westerwelle hatte Schröders Verfügung als "Angriff auf die Meinungsfreiheit" gewertet und Widerspruch eingelegt. Richter Buske sagte am Freitag: "Wir neigen dazu, von einer Tatsachenbehauptung auszugehen." Nach Angaben des Gerichts hat die Schröder-Seite ausreichend deutlich gemacht, dass Westerwelles Kritik als Tatsache unwahr sei. Zu klären sei, ob es sich bei dem Zitat um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handele. Die beiden Kontrahenten waren zu der Verhandlung am Freitag nicht persönlich erschienen. Sie ließen sich von ihren Anwälten vertreten.

Westerwelles Anwalt Roger Mann hielt die Auslegung des Richters für "fernliegend". Das Ostsee-Pipeline Projekt sei in jedem Fall politisch beauftragt worden. Es sei "blauäugig" von Schröder, den Streit auf diesen formaljuristischen Begriff zu reduzieren. Es habe sich bei Westerwelles Zitat um eine Äußerung im politischen Meinungskampf gehandelt. Schröders Anwalt Michael Nesselhauf meinte, mit Westerwelles Äußerung sei eine Grenze erreicht gewesen, "bei der wir eingreifen müssen".

Seit seinem Ausscheiden aus der Regierung nach der Bundestagswahl im Herbst hat Schröder mehrere Posten in der Wirtschaft übernommen. Der frühere SPD-Vorsitzende soll unter anderem Berater bei der Investmentbank Rothschild werden und hat einen ähnlichen Posten beim Schweizer Ringier-Verlag erhalten. Zudem lässt er sich von einer amerikanischen Agentur gegen Honorar als Redner vermitteln.

Quelle: ntv.de

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