Politik

CDU muss zahlen Gericht gibt Thierse Recht

Die CDU muss nun doch knapp 21 Mio. Euro staatlicher Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung zurückzahlen. Die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verhängte Sanktion sei im Gegensatz zum Urteil in der Vorinstanz nicht rechtswidrig, entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG). Eine erneute Revision ließen die Richter nicht zu.

Das OVG hob damit die vorherige Entscheidung des einfachen Verwaltungsgerichts in Berlin auf. Dieses hatte die von Thierse verhängte Strafe mit der Begründung als unrechtmäßig eingestuft, die Rechenschaftsberichte der Parteien müssten nur formal, nicht jedoch inhaltlich korrekt sein. Formal seien der CDU aber keine Fehler unterlaufen.

Erfolgreiche Revision

Thierse war gegen das Urteil in erster Instanz in Revision gegangen. Mit Erfolg: Das OVG wertete den Sachverhalt nun komplett anders - nach dem Transparenzangebot im Grundgesetz müsse ein Rechenschaftsbericht nicht nur formal, sondern auch inhaltlich richtig sein. "Nur ein inhaltlich richtiger Bericht entspricht dem Parteiengesetz", sagte die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann.

Thierse hatte die Strafe gegen die CDU verhängt, weil die Partei in einem Rechenschaftsbericht Geld aus schwarzen Kassen der Hessen-CDU verschwiegen hatte. Insgesamt 9,2 Mio. Euro des Landesverbands Hessen, die auf schwarzen Konten im Ausland lagerten, waren nicht ausgewiesen worden.

CDU plant Beschwerde

In Reaktion auf das OVG-Urteil kündigte CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision an. Er wertete das Urteil als überraschend und enttäuschend zugleich. "Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar." CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer sagte, das Urteil werde keinen Einfluss auf die Wahlkampf-Finanzierung haben. Seine Partei werde alle Rdchtsmittel ausschöpfen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache werde daher erst weit nach der Bundestagswahl fallen.

Thierse hingegen erklärte, das OVG-Urteil habe dem Rechtsbewusstsein der Bürger einen Dienst erwiesen. "Jedermann weiß, dass er seine Steuererklärung wahrheitsgemäß abgeben muss und dass er staatliche Hilfen oder Zuschüsse verwirkt, wenn er sie mit unwahren Angaben zu begründen versucht", erklärte der Bundestagspräsodent. Dieser Grundsatz müsse auch für Parteien gelten.

Quelle: ntv.de

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