Politik

Kleine Kneipen Gericht kippt Rauchverbot

Erstmals haben Gastwirte vor Gericht einen Erfolg gegen das Rauchverbot errungen. In Rheinland-Pfalz darf nach einer Eilentscheidung des dortigen Verfassungsgerichtshofs in kleinen Gaststätten mit nur einem Schankraum vorerst weiter geraucht werden. Das teilte das Gericht in Koblenz mit. Die Beschwerdeführer, fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könne (Az: VGH A 32/07). Die endgültige Entscheidung fällt aber erst später in einem Hauptsacheverfahren. Die übrigen Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes können wie vorgesehen am Freitag in Kraft treten.

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen ohne Beschäftigte bis zur endgültigen Entscheidung aus. Diese Gaststätten müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), kritisierte angesichts dessen die Ausnahmeregelungen vieler Länder. "Wenn man in Rheinland-Pfalz keine Ausnahmen zugelassen hätte wie in Bayern, dann hätte man hier auch nicht so ein Problem bekommen", sagte sie. "Je nachdem, wie die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts ausgeht, muss man überlegen, ob man nicht die Ausnahmen wieder komplett rückgängig macht." Die Bundestagsfraktion der Grünen sprach von einem Rückschlag, der "Ausdruck des deutschen gesetzgeberischen Flickenteppichs" sei. "Letztlich wird erst das Bundesverfassungsgericht für eine relativ einheitliche Lösung sorgen."

Die SPD-Mehrheitsfraktion im Mainzer Landtag sieht vor der endgültigen Gerichtsentscheidung keinen Bedarf, das Gesetz zu korrigieren - weder durch Ausnahmen für inhabergeführte Minikneipen noch durch Streichung aller Ausnahmen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Rheinland-Pfalz dagegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "Für uns ist diese Entscheidung sehr wichtig, weil sie Signalwirkung hat."

Das Gericht gab den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können. Das Rauchverbot beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten, erklärten die Richter. Ob diese "wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung" gerechtfertigt sei, will das Gericht im Hauptsacheverfahren klären. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Die Richter betonten, dass mit der jetzigen Entscheidung keine Aussage über den endgültigen Erfolg der Verfassungsbeschwerden verbunden ist.

Gegen das Rauchverbot hatten fünf Gastronomen und ein Raucher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Gastronomen argumentieren, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht. Es sei mit deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen. Denn mindestens 80 Prozent der Stammkunden seien Raucher.

Dagegen lehnten die Richter den Antrag des Rauchers, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben, ab. Für ihn seien im Gegensatz zu den Gastronomen keine besonders schweren Nachteile, die möglicherweise nicht wieder gut zu machen seien, zu erwarten.

Bislang wurden bei den Landesverfassungsgerichten siebzehn Klagen gegen die Nichtraucherschutzgesetze eingereicht, wie eine dpa-Umfrage ergeben hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar erstmals einen Eilantrag eines hessischen Rauchers abgelehnt und ihn auf das Hauptverfahren verwiesen. Der hessische Staatsgerichtshof lehnte eine Klage von zwölf Kneipenbesitzern ab, weil sie keine Nachteile durch das Gesetz belegen konnten.

Ein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants gilt bisher in zwölf Bundesländern. Wie in Rheinland-Pfalz tritt am Freitag auch im Saarland ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben Raucher noch bis zum Juli Zeit.

Quelle: ntv.de

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