Urteil überraschend vertagt Gericht lädt Pfahls erneut vor
07.11.2011, 15:48 UhrDer Prozess gegen Ex-Rüstungsstaatssekretär Pfahls zieht sich länger hin als erwartet. Im Plädoyer verlangt sein Verteidiger einen Freispruch, woraufhin das Gericht seine Entscheidung vertagt und Pfahls Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Die Staatsanwaltschaft will Pfahls wegen Betrugs seiner Gäubiger für fünf Jahre hinter Gitter bringen.
Das Landgericht Augsburg hat das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Rüstungsstaatssekretär überraschend vertagt. Am Ende der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu den Vorwürfen gegen Pfahls und dessen mitangeklagte Ehefrau sowie den ebenfalls angeklagten Lobbyisten Dieter Holzer setzte das Gericht für Mittwoch die Fortsetzung des Verfahrens an. Wann ein Urteil fallen soll, ist nun wieder offen.
Grund für die Vertagung war das Plädoyer von Holzers Verteidiger. Dieser hatte im Verhandlungsverlauf zunächst für seinen Mandanten erklärt, dass dieser die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gestehe. Im Plädoyer forderte er dann aber einen Freispruch, da Teile der Vorwürfe nicht nachgewiesen seien. Das Gericht wollte nun Pfahls und dessen Frau am Mittwoch noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Womöglich muss die Beweisaufnahme dann noch einmal neu aufgenommen werden.
Staatsanwalt verlangt fünf Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine fünfjährige Haftstrafe gefordert. Die Ankläger legten ihm zur Last, in vier Fällen seine Gläubiger um hohe Summen geprellt zu haben. Er habe über ein ausgeklügeltes System über Jahre hinweg Vermögen über mehr als fünf Millionen Euro verschleiert, obwohl er sich dem Staat gegenüber als mittellos ausgab. "Es fragt sich schon, weshalb zahlt ein mehrfacher Millionär nicht einmal die Forderung der Staatsanwaltschaft Augsburg über nicht einmal 100.000 Euro", sagte Staatsanwalt Marcus Peintinger.
Der frühere CSU-Politiker hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, seine Gläubiger hinters Licht geführt zu haben. Nach einer privaten Insolvenzerklärung 2007 habe er über Strohleute weiter über ein Millionenvermögen im In- und Ausland verfügt, erklärte er über seinen Anwalt. Sechs Komplizen wurden bereits zu Geld-, Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt.
Das Gericht ließ den Anklagepunkt der gegen Pfahls fallen, da Pfahls seinen Steuerschulden von über 600.000 Euro sowie die ausstehende Geldstrafe der Augsburger Justiz beglichen hat. Für seine Frau, die den Großteil seiner Geschäfte über ihre Konten abwickelte, beantragte Staatsanwalt Peintinger eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Konten in der Schweiz, Luxemburg und auf den Bahamas
Pfahls schuldete laut Anklageschrift nach seiner Verurteilung wegen Bestechlichkeit durch den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber der Justiz, dem Finanzamt und dem Verteidigungsministerium mehr als drei Millionen Euro. In seiner eidesstattlichen Erklärung 2007 bezeichnete er sich als mittellos. Über Mittelsmänner und Auslandsfirmen erwarb und verkaufte er allerdings weiterhin Grundstücke und Villen, zudem hielt er Immobilien, Barbestände und Firmenanteile im Gesamtwert von rund 4,2 Millionen Euro. Pfahls Anwalt räumte weite Teile der Anklageschrift ein. Allein 2,1 Millionen Euro seien auf Konten in der Schweiz, den Bahamas und Luxemburg geparkt gewesen.
Eine eigene Anklageschrift gab es gegen den Pfahls-Komplizen , einer der Schlüsselfiguren der Leuna-Affäre. Der Ex-Lobbyist soll Pfahls bei seinen Geschäften, etwa dem verdeckten Verkauf einer Villa an der Cote d'Azur, geholfen haben. Holzer räumte am letzten Prozesstag die Vorwürfe "notgedrungen" ein. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter.
Pfahls hatte ein komplexes Geflecht an Finanzströmen unterhalten, um das Geld an seinen Gläubigern vorbei zu sich zu schleusen. Der frühere Staatssekretär war 2005 nach fünfjähriger Flucht wegen Bestechlichkeit vom Landgericht Augsburg zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, da er für ein Panzergeschäft mit Saudi-Arabien vom Waffenlobbyisten Schreiber Schmiergeld bekommen haben soll.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP