Politik

Polizei fürchtet Gewalt in Dresden Gericht lässt Nazis marschieren

In Dresden dürfen am Wochenende Neonazis an drei verschiedenen Stellen ihre "Trauermärsche" für die Opfer der alliierten Bombenangriffe im Februar 1945 durchführen. Die Stadt scheitert mit einem Einspruch vor Gericht. Angesichts der erwarteten 20.000 Gegendemonstranten rechnen die Einsatzkräfte mit gewalttätigen Zusammenstößen.

Teilnehmer der Demonstration der Rechten am vergangenen Sonntag.

Teilnehmer der Demonstration der Rechten am vergangenen Sonntag.

(Foto: picture alliance / dpa)

Neonazis dürfen an diesem Samstag an drei unterschiedlichen Orten in Dresden aufmarschieren. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht entschieden. Die Stadt hatte Sicherheitsbedenken angemeldet und wollte deshalb die Veranstaltungen der Rechten an einer Stelle konzentrieren. Ob sie Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegt, ist noch unklar.

In Dresden werden 4000 Rechtsradikale und 20.000 Gegendemonstranten erwartet. Zu den Gegendemonstranten gehören zahlreiche prominente Politiker wie die Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse, Petra Pau und die Parteichefin der Grünen, Claudia Roth. Die Polizei rechnet mit etwa 3000 Linksautonomen, darunter gewaltbereite aus Hamburg und Berlin.

Die Rechtsradikalen wollen mit sogenannten "Trauermärschen" an die Toten der alliierten Luftangriffe vom 13. und 14. Februar erinnern. Die Demonstration gilt als eine der größten europäischen Veranstaltungen der rechten Szene, die erhöhten Symbolwert für die Neonazis besitzt. Bereits am vergangenen Sonntag waren knapp 1300 Neonazis aufmarschiert, um das offizielle Gedenken für sich zu instrumentalisieren.

Verfassungsschutz ist besorgt

Der Verfassungsschutz sieht Dresden vor einem schwierigen Samstag. "Die Gefahr, dass von beiden Seiten gewalttätig vorgegangen wird, ist sehr hoch", befürchtet der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, im Gespräch mit dem "Tagesspiegel". Er sprach von einer "außerordentlich schwierigen Situation für die Polizei".

Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitsch hatte wiederholt darauf verwiesen, dass es extrem schwer sei, Kundgebungen an mehreren Orten abzusichern. Da auch brisante Bundesliga-Spiele anstehen, könne die sächsische Polizei nicht unbegrenzt auf Beamte aus anderen Bundesländern zurückgreifen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Demonstrationen und Kundgebungen verschiedener Anmelder nicht zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammengefasst werden dürften. Dies sei nicht von den Vorschriften des Versammlungsgesetzes gedeckt.

Quelle: ntv.de, dpa

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