Einsprüche im Senegal abgelehnt Gericht lässt Wade gewähren
30.01.2012, 10:24 Uhr
(Foto: AP)
Es bleibt dabei: Amtsinhaber Wade darf bei der Präsidentenwahl im Senegal ein drittes Mal kandidieren. Die Opposition, die das verhindern will, bleibt mit ihren Einsprüchen vor dem Verfassungsgericht damit erfolglos. Auch die Ablehnung des Weltmusik-Stars N'Dour bleibt bestehen.
Senegals Verfassungsgericht hat die umstrittene Kandidatenliste für die Präsidentenwahl bestätigt. Damit bleibt es bei der Kandidatur von Amtsinhaber Abdoulaye Wade. Einsprüche der Opposition gegen die Kandidatur Wades ebenso wie ein Einspruch des Sängers Youssou N'Dour gegen seine Disqualifizierung seien "zulässig" aber "unbegründet", hieß es in der Erklärung des Gerichts.
Das Verfassungsgericht hatte 14 Kandidaten zur Wahl am 26. Februar zugelassen. Neben Wade dürfen demnach unter anderen drei frühere Regierungschefs sowie Oppositionsführer Ousmane Tanor Dieng kandidieren. Die Kandidatur des weltbekannten Sängers N'Dour von der Oppositionsbewegung 23. Juni (M23) wurde dagegen verweigert, weil er nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften eingereicht habe. N'Dour bestreitet dies und will trotzdem kandidieren.
Auch Wade legte Widerspruch ein
Nach der ersten Entscheidung des Verfassungsgerichts am Freitag war es zu heftigen, teils gewaltsamen gekommen. Aus Sicher Opposition darf der 85-jährige Präsident gemäß der Verfassung kein drittes Mal antreten. Wade hingegen argumentiert, die Beschränkung auf zwei Amtszeiten gelte nicht für ihn. Er verweist auf die Änderung der Verfassung im Jahr 2001 und 2008.
Der greise Staatschef legte seinerseits Widerspruch gegen die Kandidatur der früheren Ministerpräsidenten Macky Salls und Idrissa Seck sowie des früheren Außenministers Cheikh Tidiane Gadio ein. Ihre Zulassung solle zurückgenommen werden, wenn sie keine Unterlagen über die von ihnen gezahlten Steuern vorlegten. Das Verfassungsgericht erklärte dazu, dieser Widerspruch sei "zulässig" aber "unbegründet".
Quelle: ntv.de, AFP