Entscheidung vertagt Gericht signalisiert Kohl Ansprüche
25.08.2016, 12:18 Uhr
Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl und seine Frau Maike Kohl-Richter.
(Foto: dpa)
Seit Monaten ringt Altkanzler Helmut Kohl mit seinem früheren Biografen um dessen Werk. Nun deutet sich an, dass der ehemalige Regierungschef mit Schadenersatz rechnen kann. Es geht wohl nur noch um die Höhe.
Der Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem früheren Biografen Heribert Schwan über mögliche Schadenersatzansprüche Kohls zieht sich weiter hin. Das Landgericht Köln legte einen neuen Verhandlungstermin fest. Das Gericht erklärte aber zugleich, dass es "dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch" wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeht. Die Richter verlangten weitere Erklärungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs. Die Anwälte Kohls hatten in dem Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts mindestens fünf Millionen Euro gefordert.
Im Kern geht es um von Schwan in einem Buch verwendete Zitate des Altkanzlers, die teils drastische Urteile über frühere Weggefährten enthalten. Basis des Werks sind Gespräche Schwans mit dem früheren Kanzler, die der Kölner Autor als damaliger Biograf Kohls auf Tonband mitgeschnitten hatte. Um die Bänder und die Veröffentlichung schwelt bereits seit Jahren ein Rechtsstreit.
Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens müssen nach der Entscheidung des Gerichts eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der von dem Rechtsstreit betroffenen Tonbänder vorlegen. Der Prozess wird mit einer mündlichen Verhandlung am 8. Dezember fortgesetzt. Auch das parallel laufende Verfahren um die Herausgabe von Abschriften der Bänder soll an diesem Tag fortgesetzt werden.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP