Politik

Ausgleich für Kita-Ausbau Gericht verdonnert NRW

Bis 2013 soll Kindern ein Platz in einer Kindertagesstätte garantiert werden. Die Kosten bleiben oft bei den Kommunen hängen - bis jetzt. Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen entscheidet, dass das Land einen finanziellen Ausgleich zahlen muss. Der Deutsche Städtetag sieht eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer.

Die Verfassungsrichter von Nordrhein-Westfalen setzen ein Zeichen - bundesweit.

Die Verfassungsrichter von Nordrhein-Westfalen setzen ein Zeichen - bundesweit.

(Foto: dpa)

Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich des Landes für zusätzliche Kosten durch den Ausbau von Kindertagesstätten. Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz verletzten das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, urteilte der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster.

Die Richter gaben damit Beschwerden von insgesamt 19 Städten und Kreisen gegen zusätzliche finanzielle Belastungen bei der Kinderbetreuung statt. Mit dem Urteil könnten auf die Länder massive Mehrkosten zukommen. Experten sehen Auswirkungen auch auf andere Bundesländer.

Die Beschwerdeführer hatten vor Gericht geltend gemacht, der Aufgabenbereich der Kommunen sei mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes 2008 erheblich ausgeweitet worden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige vor. Trotz der damit verbundenen massiven finanziellen Mehrbelastung habe der NRW-Gesetzgeber aber keine Regelung für einen finanziellen Ausgleich getroffen, kritisierten die beschwerdeführenden Kommunen, darunter die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Köln.

Verfassung schreibt finanziellen Ausgleich vor

Die Münsteraner Verfassungsrichter schlossen sich dieser Auffassung nun an. Die beanstandete Regelung verstoße gegen das in der Landesverfassung verankerte Prinzip, wonach der Landesgesetzgeber bei Übertragung neuer oder Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben einen finanziellen Ausgleich schaffen müsse.

Kinder in der Kindertagesstätte Spatzenhaus im brandenburgischen Eisenhüttenstadt.

Kinder in der Kindertagesstätte Spatzenhaus im brandenburgischen Eisenhüttenstadt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Im vorliegenden Fall seien den Kommunen neue Aufgaben übertragen worden, indem sie erstmals durch eine landesgesetzliche Regelung zur Übernahme von Aufgaben in Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten verpflichtet worden seien. Auch seien bestehende Aufgaben verändert worden: Insbesondere hätten sich die Vorgaben für die Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung erheblich erhöht. Diese Änderungen führten zu einer "wesentlichen finanziellen Belastung" der Kommunen.

2009 gab bundesweit für 20 Prozent der Kleinkinder Kita-Plätze - allerdings mit extrem unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern. Während im Osten einschließlich Berlin für nahezu jedes zweite Kleinkind ein Betreuungsplatz angeboten wird, schwanken die Werte bei den westdeutschen Flächenländern zwischen 17,6 Prozent in Rheinland-Pfalz und 11,6 Prozent in Nordrhein-Westfalen, das bei der Kleinkinderbetreuung mit Abstand Schlusslicht ist.

Signalwirkung für andere Bundesländer

Nach Erwartung des Deutschen Städtetags dürfte das Urteil bundesweit Auswirkungen haben. "Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer, gerade bezüglich der 100-prozentigen Finanzierung der Mehrkosten", sagte der Dezernatsleiter Recht und Verfassung beim NRW-Städtetag, Manfred Wienand, in Münster.

Aus Sicht der in NRW mit der SPD regierenden Grünen ist das Urteil ein "Stoppschild für die Lastenabwälzung auf die Kommunen". Die Städte und Kreise müssten nun schnellstens bei den ihnen unrechtmäßig aufgebürdeten Kosten für den Ausbau von Krippenplätzen unterstützt werden, forderte der Vorsitzende der NRW-Grünen, Sven Lehmann.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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