Arbeitnehmer-Datenschutz Gesetz erst nach der Wahl
16.02.2009, 14:10 UhrDer Arbeitnehmer-Datenschutz soll erst nach der Bundestagswahl umfassend geregelt werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte nach einem Spitzengespräch in Berlin, eine gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode sei ausgeschlossen. Alle Teilnehmer des Treffens seien sich einig gewesen, dass ein solches Gesetz nicht innerhalb weniger Wochen erstellt werden könne. Man habe sich aber darauf verständigt, bereits jetzt mit der Arbeit zu beginnen, damit die künftige Bundesregierung auf die Vorarbeiten zurückgreifen kann.
An dem Gespräch nahmen außer Schäuble Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie die Spitzen von Gewerkschaften und Arbeitgebern teil.
Nach den Datenaffären bei Bahn und Telekom ist der Ruf nach einem Verbot des Ausspähens von Arbeitnehmern immer lauter geworden. Schäuble hatte sich zwar gegen ein Verbot ausgesprochen, strengere Regeln für mehr Datenschutz aber nicht ausgeschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft ver.di forderten ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern. Bestimmte Ausnahmen sollten aber zugelassen werden. "Dann ist der Rechtsbereich übersichtlich", sagte ver.di-Chef Frank Bsirske in der ARD. "Für Ausnahmefälle muss es klare Bedingungen geben", sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer im RBB. Das Gesetz müsse klarstellen, was der Arbeitgeber auf gar keinen Fall dürfe.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar forderte im Bayerischen Rundfunk verschärfte Sanktionen in einem neuen Gesetz. Es dürfe in Zukunft nicht mehr so weit kommen wie bei der Bespitzelung der Mitarbeiter durch die Bahn. Schaar warf der Bundesregierung vor, dieses Thema aus Rücksicht auf die Wirtschaft zu zögerlich angegangen zu sein. "Jetzt zeigt sich aber, dass das ein Fehler war."
Schäuble macht moderne Technik verantwortlich
Schäuble machte dagegen neuere Techniken dafür verantwortlich, dass das Thema jetzt ansteht. "Der Fortschritt in der Datentechnik der letzten Jahre hat ganz wesentlich dazu geführt, dass Untersuchungen zur Korruptionsbekämpfung heute zu Problemen führen, die es früher gar nicht gab." Der Kampf gegen Korruption dürfe jetzt aber auch nicht völlig diskreditiert werden, sagte der Minister.
Im Einzelnen forderte Schaar besonderen Schutz von Bewerberdaten bei Einstellungstests sowie eine generell eine Zweckbindung von Daten. "Daten, die für bestimmte Zwecke im Arbeitsverhältnis erhoben worden sind, dürfen nur für diese Zwecke und nicht beispielsweise auch zu Überwachungszwecken verwendet werden", forderte er im RBB.
Arbeitgeber mit Status quo zufrieden
Die Arbeitgeber halten die bestehenden Vorschriften im Grundsatz für ausreichend. Überprüft werden solle aber der konzerninterne Austausch von Personaldaten, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, im SWR. Der FDP-Innenexperte Max Stadler sprach sich dagegen für ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer aus. "Da wir jetzt laufend überrascht wurden, in renommierten Unternehmen noch dazu, ist der Gesetzgeber am Zug", sagte Stadler im NDR.
Quelle: ntv.de