Bis zu fünf Jahre Haft Gesetz gegen Zwangsheirat
27.10.2010, 07:12 UhrDie Bundesregierung geht stärker gegen Zwangsehen vor. Dafür wird ein eigener Straftatbestand definiert, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Bisher werden Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet. Die Höchststrafe liegt zwar schon jetzt bei fünf Jahren, doch mit der Neuregelung wird eine juristische Verfolgung leichter.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem unter anderem stärker gegen Zwangsehen vorgegangen werden kann. Zwangsheiraten sollen als eigener Straftatbestand definiert werden, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Bisher können Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet werden. Die Höchststrafe liegt zwar schon jetzt bei fünf Jahren, doch mit der Neuregelung wird eine juristische Verfolgung leichter. Opfern einer Zwangsehe soll die Rückkehr nach Deutschland erleichtert werden.
Die Grünen haben den Gesetzentwurf als unnütz kritisiert. "Zwangsheirat ist heute schon strafbar", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck in Berlin. "Das ist kosmetische Gesetzgebung." Beck verlangte, wer das Problem stärker angehen wolle, müsse den Opferschutz verbessern. Er warf der Koalition vor, mit geplanten Sanktionsverschärfungen gegen Integrationsunwillige von eigenen Versäumnissen ablenken zu wollen. "Das Reden über Sanktionsmöglichkeiten ist ein Ablenkungsmanöver, weil gleichzeitig Mittel für die Integrationskurse gekürzt werden."
Beweislast liegt bei der Frau
Die Organisation terre des femmes begrüßte zwar, dass Zwangsheirat zu einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) werden soll. Zugleich würden die Frauen jedoch "betrogen", denn im Zusammenhang mit der Neuregelung vollziehe sich zugleich eine Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für nach Deutschland nachgezogene Ehepartner, sagte eine Sprecherin. Künftig müssten Frauen, die für eine Heirat nach Deutschland nachgereist seien, drei Jahre ausharren, bevor sie im Fall einer Trennung ein eigenes Aufenthaltsrecht erhielten. Die vorgesehene Härtefallregelung im Falle häuslicher Gewalt lade die Beweislast bei der Frau ab.
Mehr Druck auf Integrationsunwillige
Zudem will die Bundesregierung schärfer gegen integrationsunwillige Zuwanderer vorgehen. Die Träger der Integrationskurse sollen künftig mehr Informationen mit den Ausländer-, Sozial- und Einbürgerungsbehörden austauschen. Das soll sicherstellen, dass Migranten, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, diesen auch wirklich besuchen.
Außerdem soll bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis künftig überprüft werden, ob der Antragsteller seiner Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Verweigert er die Teilnahme, soll die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in Zukunft abgelehnt werden können.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP