Rente, Pässe, Energie Gesetze passieren Bundesrat
08.06.2007, 10:29 UhrAuf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Der Bundesrat stimmte am Freitag ohne Aussprache dem vom Bundestag bereits gegen die Stimmen der Opposition verabschiedeten Gesetz zu. Nicht mehr enthalten in dem Gesetz ist die ursprünglich von der Union geforderte dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern.
Allerdings darf die Polizei im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen. Dies betrifft beispielsweise Ermittlungen an Wochenenden, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag aufgeschoben werden können. Reisepässe ohne Speicherchip dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, ebenso wie Pässe mit digitalem Foto, aber ohne Fingerabdrücke.
Unterbringung von Straftätern in Psychiatrie
Die Länderkammer stimmte zudem einer fachgerechten Behandlung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter - dem neu gefassten so genannten Maßregelvollzug - zu. Der Bundestag hatte das Gesetz Ende April verabschiedet. Dem war eine zehn Jahre lange Debatte vorausgegangen.
Nach dem neuen Gesetz kann von der bisherigen strengen Regel "Maßregel vor Strafe" abgewichen werden. Wie lange jemand in einer Erziehungsanstalt untergebracht werde, richtet sich nach der Therapie und nicht nach dem Maß seiner Freiheitsstrafe. Danach ist es möglich, die Therapie an den Strafvollzug anzuschließen. Nach fünf Jahren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus soll das Gericht ein externes Sachverständigengutachten einholen. Die Länder könnten künftig die Kapazitäten ihrer Einrichtungen effizienter nutzen.
Quelle: ntv.de