Politik

Obergrenzen für CO2-Ausstoß Gesetzentwurf beschlossen

Industrie und Energieversorger müssen ihren Ausstoß an klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) von 2008 an deutlich verringern. Die Bundesregierung billigte den Gesetzentwurf für entsprechende Obergrenzen beim Emissionshandel für den Zeitraum 2008 bis 2012. Industrie und Stromkonzerne dürfen dann jährlich nur noch 453 Millionen Tonnen des Treibhausgases ausstoßen. Bisher lag die Grenze bei knapp 500 Millionen Tonnen.

Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte in Berlin, damit müssten Industrie und Energiewirtschaft 57 Millionen Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Dies sei ein "sehr ambitioniertes Projekt". Es sei aber notwendig, um das Ziel zu erreichen, in Deutschland den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2012 um 21 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu verringern. Die Elektrizitätswirtschaft hatte in den vergangenen Jahren nicht weniger, sondern sogar mehr CO2 ausgestoßen.

Abgasrechte hinzukaufen

Der Gesetzentwurf teilt Branchen und Anlagen feste Höchstmengen an Kohlendioxid zu, die sie noch ausstoßen dürfen. Wenn die Wirtschaft die Luft darüber hinaus verschmutzen will, muss sie über den Emissionshandel entsprechende Abgasrechte hinkaufen. Dies soll ein Anreiz sein, den CO2-Ausstoß zu senken und in umweltfreundlichere Techniken zu investieren.

Über diesen so genannten Nationalen Allokationsplan hatte die Bundesregierung lange mit der EU-Kommission gestritten. Die EU setzte sich letztlich mit der strengeren Vorgabe von 453 Millionen Tonnen als Obergrenze durch. Die Regierung wollte laut Gabriel zuletzt eine Verringerung auf nur 462 Millionen Tonnen.

Der Gesetzentwurf war zudem von zahlreichen Streitigkeiten innerhalb der schwarz-roten Regierung begleitet. Zuletzt hatten Umwelt- und Wirtschaftsressort noch heftig über die CO2-Vorgaben für Braunkohlekraftwerke gerungen. Erst unter Vermittlung des Kanzleramts vereinbarten sie einen Kompromiss, der nur zwei Grenzwerte für Gas- und Kohlekraftwerke vorsieht, aber nicht zwischen Stein- und der weitaus umweltschädlicheren Braunkohle unterscheidet. Betreiber von Braunkohlekraftwerken sehen darin eine Benachteiligung, weil sie Abgasrechte hinzukaufen müssen. Gabriel dagegen verteidigte die Regelung.

Quelle: ntv.de

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