Politik

Wahl der Krankenkasse nur noch bis Dienstag Gesundheitsministerium plant Einschränkungen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Ende des Jahres ihre Kasse wechseln wollen, müssen ihre Mitgliedschaft bis zum Dienstag kündigen. Die Bundesregierung will am Mittwoch die Krankenkassenrechte neu regeln. Laut einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sollen alle Krankenkassenkündigungen, die danach ausgesprochen werden, unwirksam werden. Darauf wies der Bundesverband der Verbraucherzentralen (BVZV) in Bonn hin.

Das Gesundheitsministerium bestätigte diese Angaben und erklärte, die Neuregelung des Wechselrechts sei Teil eines Gesamtkonzeptes. Damit sollten die Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen angeglichen werden.

Bislang war der 30. September der jährliche Stichtag für einen Krankenkassenwechsel. Dieser soll in diesem Jahr wegfallen. Nach dem Plan von Gesundheitsministerin Schmidt soll ab Januar 2002 stattdessen eine Kündigungsfrist ohne Stichtag von sechs Wochen zum jeweiligen Monatsende gelten. Zusätzlich soll für Kassenwechsler aber eine Bindungsfrist von 18 Monaten in Kraft treten.

Mit den Neuregelungen soll der häufige Kassenwechsel erschwert werden. Hintergrund ist die Abwanderung vieler Versicherten von den großen Kassen zu besonders preiswerten Betriebskrankenkassen.

Der BVZV bezeichnete das Vorgehen als "schikanös und überfallartig". Der Verband forderte die Versicherten auf, ihre Kassenmitgliedschaft umgehend vorsorglich zu kündigen. Ein Musterbrief zur sofortigen Kündigung sei im Internet sowie in vielen Verbraucherzentralen erhältlich.

Quelle: ntv.de

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