Politik

Nicht grausam in den USA Giftspritze zulässig

Das höchste Gericht der USA hat die Giftspritze bei Hinrichtungen für zulässig erklärt. Das ausgerechnet am Tag des Papst-Besuches im Weißen Haus verkündete Urteil bedeutet nach Einschätzung von Experten praktisch, das ausgesetzte Exekutionen wieder aufgenommen werden können. Die Hinrichtungen waren seit September bis zur Entscheidung der Obersten Richter, die mit sieben gegen zwei Stimmen fiel, ausgesetzt worden.

Konkret hatte sich das Gericht mit dem Fall von zwei zum Tode verurteilten Häftlingen in Kentucky beschäftigt. Sie hatten gegen die Giftspritze mit dem Argument geklagt, dass die Injektion mit drei verschiedenen Chemikalien zu Qualen bei der Exekution führen könnte. Das wiederum würde als grausame Bestrafung gegen die Verfassung verstoßen. Die höchsten Richter folgten dem Argument nicht.

Sie hatten im September entschieden, sich des Falls anzunehmen, nachdem der Streit um die Giftspritze in mehreren Staaten zu einer Aussetzung von Hinrichtungen geführt hatte. Seitdem herrschte praktisch ein Exekutionsmoratorium in den 36 der 37 US-Staaten mit der Todesstrafe und der Injektionsnadel als Methode. In Nebraska gibt es immer noch den elektrischen Stuhl.

Die Kläger selbst sehen in der Injektion mit der hohen Überdosis eines einzelnen Betäubungsmittels die beste Alternative, wie ihre Rechtsvertreter vor dem Gericht darlegten. Bisher wurde es in geringeren Mengen bei Hinrichtungen als erste Chemikalie gespritzt, gefolgt von einem Mittel zur Muskellähmung mit Ausnahme des Herzens, das dann mit einem dritten Stoff zum Stillstand gebracht wurde.

Mehrere wissenschaftliche Studien auf der Basis von Obduktionen Hingerichteter haben indessen den Verdacht erhärtet, dass die Verurteilten bei vollem Bewusstsein qualvoll ersticken können, wenn die erste Dosis des Betäubungsmittels nicht hoch genug ist. Durch das zweite Mittel gelähmt, könnten die Häftlinge ihre Schmerzen nicht einmal herausschreien.

Quelle: ntv.de

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