Politik

Verfassungsrichter entschieden Gleichheit beim Rentenrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zwischen 1990 und 1997 geltende Rentenregelung für ehemalige DDR-Bürger für verfassungswidrig erklärt. In der Entscheidung geht es um Dienstbeschädigungsteilrenten, die Angehörigen der Feuerwehr, der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei, sowie des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Falle eines Dienstunfalls gewährt wurden.



Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurden solche Ansprüche nicht in die gesetzliche Rentenversicherung übernommen. Der Ausschluss betraf aber nur ehemalige Staatsdiener. Ansprüche auf Grund von Arbeitsunfällen wurden durch die Unfallversicherung der Bundesrepublik abgedeckt.



1997 wurde die Regelung für Dienstbeschädigungsteilrenten allerdings revidiert. Seither erhalten Berechtigte der ehemaligen DDR - mit Ausnahme von Angehörigen des MfS - Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz. Der Erste Senat erklärte jetzt den zwischen 1990 und 1997 geltenden Wegfall von Ansprüchen aus den Dienstbeschädigungsteilrenten der DDR für verfassungswidrig. Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitsunfall-Renten und Dienstbeschädigungsteilrenten sei sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es in der Begründung.

Quelle: ntv.de

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