Politik

Ausschussbericht Grüne sehen Völkerrechtsverstoß

Nach dem Luftangriff bewachen Sicherheitskräfte den ausgebrannten Tanklastzug in der Nähe von Kundus.

Nach dem Luftangriff bewachen Sicherheitskräfte den ausgebrannten Tanklastzug in der Nähe von Kundus.

(Foto: dapd)

Die Bundesregierung hatte ihren früheren Verteidigungsminister Guttenberg (CSU) in Sachen Kundus-Affäre entlastet, jetzt legen SPD und Grüne ihre eigenen Bewertungen über den Bundeswehr-Luftangriff in Afghanistan vor. Nach Ansicht der Grünen war der Beschuss gegen das Völkerrecht. Die SPD bezichtigt Guttenberg indirekt der Lüge.

Bei der Bombardierung von zwei Tanklastern in der Nähe des afghanischen Kundus Anfang September 2009 und bei der Aufklärung des Vorfalls hat es nach Ansicht der Opposition eine lange Liste von Fehlern gegeben. Verantwortlich dafür seien die militärisch und politisch Verantwortlichen, erklärten Vertreter von SPD und Grünen bei der Vorlage ihrer getrennten Sondervoten zu dem Ausschuss.

Nach Ansicht von Grünen-Obmann Omid Nouripour hat der zuständige Bundeswehr-Oberst Georg Klein gegen Einsatzregeln der NATO und gegen Vorschriften des Völkerrechts verstoßen. Allerdings habe der Offizier Entscheidungen auf der Grundlage von Falschinformationen getroffen, die möglicherweise aus der afghanischen Administration gekommen seien.

Bei dem Luftschlag waren nach Erkenntnissen der Bundeswehr 91 Menschen getötet und 11 verletzt worden. Union und FDP hatten bereits vor der Sommerpause ihre Bewertung vorgelegt. Darin wurden Guttenberg und Klein entlastet.

"Desaströse Öffentlichkeitsarbeit"

In ihrem Bericht werfen die Grünen dem Ex-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan sowie dem ehemaligen Verteidigungs-Staatssekretär Peter Wichert vor, Informationen über den Ablauf der Bombardierung nicht an den damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) weitergegeben zu haben. Dies sei offenbar aus "falsch verstandenem Gefühl" mit Oberst Klein geschehen, sagte Nouripour. Jungs Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte Schneiderhan und Wichert deswegen entlassen.

Der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold nannte es dagegen "Unsinn", den beiden die Schuld in die Schuhe zu schieben. Vielmehr habe die "desaströse Öffentlichkeitsarbeit" Jungs zu den Fehleinschätzungen geführt. Nach Ansicht der SPD war Guttenbergs Behauptung nur vorgeschoben, ihm seien wesentliche Dokumente vorenthalten worden.

Die beiden Oppositionspolitiker hielten auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "gravierende Bewertungsfehler" vor. Sie habe ihr Versprechen einer lückenlosen Aufklärung vor dem Bundestag nicht eingehalten. Nach Ansicht der Grünen hat auch der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) seine Verpflichtungen "nur ungenügend" wahrgenommen und sich bei der Aufklärung zu passiv verhalten.

Ermittlungen längst beendet

Die Bundesanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Klein wegen des Bombardements im April 2010 ein. Auch Anhaltspunkte auf ein Dienstvergehen ergaben sich nach Angaben der Wehrdisziplinaranwaltschaft nicht, so dass sich Klein auch keinem Disziplinarverfahren stellen musste.

Guttenberg hatte Kleins Vorgehen als militärisch nicht angemessen bezeichnet, den Oberst aber dennoch in Schutz genommen. Auch die Koalitionsfraktionen zeigten in ihrer abschließenden Bewertung des Untersuchungsausschusses Verständnis für den Kommandeur. Voraussichtlich im Oktober soll der Bundestag abschließend über die Kundus-Affäre debattieren.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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