Politik

Bundeswehr im Ausland Guttenberg erwägt Militär-Justiz

Wegen der "besonderen Einsatzsituation" von Soldaten im Ausland denkt Verteidigungsminister zu Guttenberg über eine eigene Staatsanwaltschaft für die Bundeswehr nach.

Verteidigungsminister Guttenberg beobachtet eine Übung im Gefechtsübungszentrum des Heeres in Letzlingen (Sachsen-Anhalt/Archivfoto).

Verteidigungsminister Guttenberg beobachtet eine Übung im Gefechtsübungszentrum des Heeres in Letzlingen (Sachsen-Anhalt/Archivfoto).

(Foto: dpa)

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg erwägt vor dem Hintergrund der Kundus-Affäre die Einrichtung einer speziellen Militär-Staatsanwaltschaft. Man könne wegen der umstrittenen Bombardierung zweier Tanklaster bei Kundus "die Einrichtung einer zuständigen Staatsanwaltschaft überlegen", sagte der CSU-Politiker der Wochenzeitung "Die Zeit". "Auf jeden Fall schadet es nicht, wenn es bei solchen, sehr komplexen Strukturen Fachwissen gibt", sagte zu Guttenberg auf die Frage nach einer eigenen Militärgerichtsbarkeit. Die Einrichtung einer zentralen Stelle für Verfahren gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz ist inzwischen als Ziel im Koalitionsvertrag von Union und FDP festgeschrieben. Über die Gestaltung wird Guttenberg zufolge derzeit in Parlament und Regierung nachgedacht.

Die Bundesanwaltschaft hatte Ende vorigen Jahres das Bombardement bei Kundus rechtlich überprüft und war in einer vorläufigen Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass eine strafbare Handlung deutscher Soldaten nicht vorliege. Es ergäben sich keine Hinweise auf eine Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

"Besonderer Einsatzsituation" Rechnung tragen

Union, FDP und SPD fordern seit langem die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Bundeswehr-Soldaten im Auslandseinsatz. Sie wollen so sicherstellen, dass die "besondere Einsatzsituation" der Soldaten bei solchen Ermittlungen von einer darauf spezialisierten Staatsanwaltschaft berücksichtigt wird.

Ermittlungsverfahren gegen deutsche Soldaten im Auslandseinsatz waren in der Vergangenheit als unerträglich lang kritisiert worden. Neun Monate dauerte es etwa, bis die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) im Mai 2009 die Ermittlungen gegen einen Bundeswehr-Soldaten einstellte, der an einem Kontrollposten in Afghanistan eine Frau und zwei Kinder erschossen hatte.

Guttenbergs Vorgänger Franz Josef Jung (CDU) hatte sich für eine ähnliche Regelung wie beispielsweise bei Straftaten auf hoher See eingesetzt, für die grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Hamburg zuständig ist. Als Sitz der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Ermittlungen zu Auslandseinsätzen ist vor allem Potsdam im Gespräch, weil dort auch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr seinen Sitz hat. Bisher sind Wohn- oder Dienstort der betroffenen Soldaten ausschlaggebend.

"Ich habe einen Fehler gemacht"

Zu Guttenberg räumte in der Zeitung eigene Fehler bei der Bewertung des Luftschlags von Kundus ein, bei dem es am 4. September bis zu 142 Opfer gab. "Ich habe eine Fehleinschätzung offen eingeräumt und mich korrigiert. Wenn man das als Fehler ansieht, dann kann man sagen, ich habe einen Fehler gemacht", sagte er. Guttenberg hatte den Luftschlag am 6. November zunächst als militärisch angemessen bezeichnet, dieses Urteil aber am 3. Dezember vor dem Bundestag widerrufen und den Angriff nun unangemessen genannt.

Guttenberg hatte dies stets damit begründet, dass ihm zunächst bestimmte Dokumente zu dem Luftschlag nicht vorgelegen hätten. Diese hätten dann seine Meinungsänderung ausgelöst. Welche Details genau ihn dazu bewogen, sagte er nicht. Die Kehrtwende Guttenbergs wird auch ein Thema im Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestags sein - frühestens am 18. März wird der Verteidigungsminister dort gehört werden.

Quelle: ntv.de, rts/dpa/AFP

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