Falsche Aussage vor Gericht? Gysi entgeht Anklage in Hamburg
28.08.2015, 17:08 Uhr
Keine Anklage in Hamburg: Gregor Gysi.
(Foto: dpa)
Es ist ein Dauerbrenner in der politischen Laufbahn Gregor Gysis: Hat er als DDR-Anwalt mit der Stasi zusammengearbeitet? Nun verzichtet Hamburg auf eine Anklage in der Sache. Die Vorwürfe sind aber nicht vom Tisch.
Hamburg lässt Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi fallen - vorerst zumindest. Die Hamburger Justizbehörde hebt eine Weisung von Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Linken-Fraktionschef im Bundestag Anklage zu erheben. Die Behörde verdächtigte den Politiker, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe, teilte die Behörde mit. Gleichzeitig ermahnte sie die Staatsanwaltschaft jedoch zu neuen Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft bereits seit Anfang 2013, ob Gysi die Unwahrheit gesagt hat. Er hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, dass er als Anwalt in der DDR niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten habe. Auslöser der Ermittlungen waren Anzeigen der früheren DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters.
Nach Überzeugung der Hamburger Justizbehörde "wird sich nicht beweisen lassen", dass Gysis Erklärungen falsch gewesen seien. Damit komme - unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten - eine Bestätigung der Weisung des Generalstaatsanwalts nicht in Betracht, erklärte die Behörde. "Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde spricht für sich und bestätigt die Erklärung von Gregor Gysi, keine falschen eidesstattlichen Versicherungen abzugeben", sagte Linken-Fraktionssprecher Hendrik Thalheim.
Nun sei abzuwarten, wie die abschließende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft ausfällt. Die könnte jedoch noch eine Weile dauern. Denn die Justizbehörde wies darauf hin, "dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben". Worum es dabei konkret geht, konnte ein Sprecher der Justizbehörde noch nicht sagen. Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der eigentlich zuständige Staatsanwalt geweigert hatte, den Willen des Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Stattdessen beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm "als nicht rechtmäßig angesehene Weisung".
Quelle: ntv.de, vpe/dpa