Havemann-Akten Gysi zieht zurück
20.05.2008, 15:40 UhrLinksfraktionschef Gregor Gysi hat seine Berufung gegen die Herausgabe von Stasi-Akten über den DDR-Dissidenten Robert Havemann zurückgezogen. Die Akten seien schon bekanntgeworden, als das Verwaltungsgericht im Mai 2006 eine Veröffentlichung durch die Stasi-Unterlagenbehörde erlaubt hat, ließ Gysi einen Tag vor der geplanten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mitteilen. Damit sei die Berufung sinnlos, heißt es in einer Erklärung der Linken-Bundestagsfraktion.
Gysi hatte unter Hinweis auf seine Schweigepflicht als Anwalt Havemanns die Herausgabe der Akten verhindern wollen. Er wehrt sich gegen Verdächtigungen, er habe Havemann an die Stasi verraten.
Der "Spiegel" hatte die Freigabe der Papiere beantragt, die 2005 in der Behörde von Marianne Birthler gefunden worden waren. Bei der damaligen Verhandlung hatte Gysi argumentiert, er sei 1979 noch keine Person der Zeitgeschichte gewesen und eine Aktenherausgabe an die Presse demzufolge nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht entschied aber zugunsten der Birthler-Behörde.
In dem Verfahren geht es um drei Aktenvermerke aus dem Jahr 1979 über Gespräche des Anwalts Gysi mit seinem damaligen Mandanten Havemann. Gysi vermutet nach eigenen Angaben, dass er im Fall Havemann mit geheimdienstlichen Mitteln "abgeschöpft" wurde.
Birthler erklärte zu Gysis Entscheidung, die Begründung für den Rückzug in letzter Minute sei wenig überzeugend. "Entscheidend aber ist, dass wir endlich weitere Dokumente über die Einflussnahme der Stasi auf Anwälte und das Verhältnis Havemanns zu seinem Anwalt Dr. Gysi für Forschung und Medien zugänglich machen können", sagte die Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde.
"Auch wenn die Berufung von Gregor Gysi Erfolg haben sollte, ist sie in der Sache sinnlos geworden, weil die Öffentlichkeit die Unterlagen schon kennt", heißt es in der Erklärung der Linksfraktion. "Das Verwaltungsgericht hat also die Berufung erst ausdrücklich zugelassen, um sie anschließend in der Sache sinnlos zu machen." Deshalb erfolge die Berufungsrücknahme.
Quelle: ntv.de