Politik

Bund und Länder erhöhen Bußgelder Härtere Strafen bei Gammelfleisch

Nach zähem Ringen können sich Bund und Länder doch noch auf ein schärferes Vorgehen gegen Gammelfelisch einigen. Die Rechte der Konsumenten setzen sich gegen die Wirtschaftsinteressen durch.

Bei schlechtem Fleisch sollen die Bußgelder steigen.

Bei schlechtem Fleisch sollen die Bußgelder steigen.

(Foto: dpa)

Bund und Länder haben sich auf ein schärferes Vorgehen gegen Gammelfleisch geeinigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte sich in Berlin darauf, dass "schwarze Schafe" bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht schneller und leichter genannt werden sollen als geplant. Die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Verbraucher soll zugunsten der Konsumenten erleichtert werden, erklärten Teilnehmer. Mit der Einigung ist auch der Weg für härtere Strafen frei. Die geplante Senkung des Biosprit-Anteils am normalen Kraftstoff ist weiter offen.

Wenn Gesundheitsgefahr droht oder Verbraucher getäuscht werden, müssen Behörden demnach abwägen, ob das wirtschaftliche Interesse oder der Verbraucherschutz höher wiegt. Die Länder fordern, stärker zugunsten der Konsumenten zu entscheiden. Für die Einigung kamen sie dem Bund entgegen: Bei Lebensmittelskandalen oder Tierseuchen sollen sie Informationen über die Lage geben, allerdings auf Anfrage des Bundes. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich noch in dieser Woche darüber. Die Bußgelder für den Handel mit Gammelfleisch steigen von 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Außerdem wird eine Meldepflicht für Unternehmer eingeführt, denen verdorbenes Fleisch angeboten wird.

Kritik von der FDP

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt die Abwägung der Belange der Wirtschaft mit Interessen der Öffentlichkeit nach schneller Nennung von "Ross und Reiter" bei Lebensmittelskandalen. "Dennoch bleibt die Bundesregierung (...) weit hinter den eigenen Zielen und den Notwendigkeiten zurück", sagte Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen. "Zur Bekämpfung von Gammelfleischskandalen ist die Einfärbung von Schlachtabfällen erforderlich." Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk zeigte sich bedingt zufrieden. "Das ist ein guter Schritt für den Verbraucherschutz, aber es hätte weitergehen können." Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte die Länder wegen des Gesetzesstopps kritisiert.

Biosprit vertagt

Im Streit über den Biosprit-Anteil vertagten sich Bund und Länder. Eine Arbeitsgruppe soll eine Lösung suchen. Der Bundesrat hatte die vom Bund geplante Rücknahme des Biokraftstoffanteils an der Beimischung zum fossilen Sprit von 6,25 auf 5,25 Prozent zurückgewiesen, da Biospritfirmen bereits in einer schwierigen Lage seien. Laut Bundesrat ist als neuer Termin der 18. Juni im Gespräch. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte, die Bundesregierung solle "ihre ruinösen Steuerpläne" nun korrigieren.

Der Vermittlungsausschuss vertagte auch eine Regelung im Fall von Tierseuchen. Die Länder befürchten finanzielle Belastungen, wenn es zu Aktionen kommt, um den Markt zu stützen. Auch hier soll eine Arbeitsgruppe einen Kompromiss ausloten.

Die neue Schlichtungsstelle der Anwälte, die die Länderkammer vorerst gestoppt hatte, kommt nun voraussichtlich doch. Der Vermittlungsausschuss bestätigte den Bundestagsbeschluss. Der Grund für den Stopp des Gesetzes waren Verfahrensfragen.

Quelle: ntv.de, dpa

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