Politik

Boock vermutlich Informant Hafterleichterung für Klar?

Das Landgericht Karlsruhe will Anfang nächster Woche über Hafterleichterungen für den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar entscheiden. Gleichzeitig wurde am Donnerstag bekannt, dass die Kontaktperson aus der RAF-Szene, die vertraulich den Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback zum damaligen Tathergang informiert hat, der Justiz bekannt ist. Nach einem Bericht der Tageszeitung "taz" handelt es sich um den früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock.

Beide Vorgänge können Einfluss auf die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler über eine Begnadigung Klars haben, der bislang als einer der möglichen direkten Mörder Bubacks gilt. Ein Informant "aus dem Bereich der RAF" hatte Bubacks Sohn Michael angerufen und gesagt, dass Klar bei der Ermordung seines Vaters nicht zu den Tätern gehörte. Für Michael Buback ist es nach eigenen Angaben wichtig zu wissen, wer die Schüsse auf seinen Vater abgegeben hat. Ob das auf die Behandlung von Klars Gnadengesuch einen Einfluss habe, wolle er nicht beurteilen, sagte Buback am Mittwochabend nach einem Treffen mit Köhler.

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger berichtete in Karlsruhe, der Informant Bubacks habe zunächst ihn angerufen und gesagt, etwas zum Gnadenverfahren des inhaftierten Ex-RAF-Terroristen Christian Klar beitragen zu wollen. Daraufhin habe er den Kontakt zu Buback hergestellt. Pflieger gehörte früher selbst zu den RAF-Ermittlern in der Bundesanwaltschaft.

Laut "taz" sagte Pflieger auf die Frage, ob er bestreite, dass Boock der Informant gewesen sei: "Das habe ich gar nicht bestritten, das kann ich nur bestätigen." Der Berliner "Tagesspiegel" berichtet ebenfalls in seiner Freitagausgabe, dass Boock "mit hoher Wahrscheinlichkeit" der Anrufer bei Buback gewesen ist. Diese Spekulationen seien am Donnerstag "von verschiedener Seite genährt" worden, nachdem Pflieger zuvor mitgeteilt hatte, dass er den Kontakt zwischen Buback und dem Anrufer hergestellt hatte.

Pflieger sieht auch nach der neuen Bewertung der Rolle Klars durch Buback keinen Grund für die Begnadigung des Ex-RAF-Manns. Dass Klar möglicherweise nicht der Todesschütze auf dem Motorrad gewesen sei, der am 7. April 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Buback ermordet habe, sei "nichts Neues". Pflieger: "Deshalb hat sich in Bezug auf Christian Klar nichts geändert."

Die anstehende neue Entscheidung über die Hafterleichterung für Klar geht auf einen Antrag seines Anwalts zurück. Er war vor Gericht gezogen, weil die ursprünglich in Aussicht gestellten Lockerungen für den im badischen Bruchsal Inhaftierten vorerst gestoppt worden waren. Nachdem Klars fundamentale Kapitalismuskritik in einem Grußwort an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz Anfang Januar in Berlin bekannt geworden war, hatte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) die Lockerungen ausgesetzt und ein neues Sachverständigengutachten angefordert.

Klar könnte - falls er nicht zuvor begnadigt wird - frühestens Anfang 2009 freikommen. Der Bundespräsident prüft seit Monaten den Begnadigungsfall, der 30 Jahre nach den blutigsten Taten der "Roten Armee Fraktion" (RAF) heftig umstritten ist. Vor allem aus dem Kreis der Angehörigen der RAF-Opfer gibt es Bedenken und Ablehnung gegen die vorzeitige Entlassung Klars. Er war 1985 wegen Mittäterschaft am Buback-Mord verurteilt worden. Die genaue Rollenverteilung zwischen ihm und seinen Mittätern Knut Folkerts und Günter Sonnenberg blieb offen.

Quelle: ntv.de

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