"Erste begleitete Ausgänge" Hafterleichterung für Klar
24.04.2007, 06:54 UhrNach annähernd 25 Jahren im Gefängnis erhält das frühere RAF-Mitglied Christian Klar Hafterleichterungen. Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass Klar begleitete Ausgänge gestattet werden müssen. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einem Antrag des 54-Jährigen statt, der gegen die Weigerung des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) geklagt hatte, Vollzugslockerungen zu genehmigen.
Das Gericht sieht in Golls Anordnung die Rechte Klars verletzt. Mit dem Gnadengesuch des Ex-Terroristen an den Bundespräsidenten hat das Urteil nichts zu tun.
Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums, Stefan Wirz, sagte, nach einer ersten Einschätzung werde allerdings dahin tendiert, auf eine Beschwerde gegen den Beschluss zu verzichten. Für eine endgültige Entscheidung müsse allerdings die Beschlussbegründung zunächst genau geprüft werden.
Goll hält an seinem Plan fest, ein neues Gutachten über die Gefährlichkeit Klars einzuholen. "Wir werden weitere Lockerungen von einer ergänzenden Begutachtung abhängig machen", sagte Goll. Nach seinen Worten wäre das eine glänzende Gelegenheit für Klar, seine Haltung deutlich zu machen. "Von ihm gibt es bisher nichts Versöhnliches." Seine radikale Kapitalismuskritik, die er Anfang Januar in einer Grußbotschaft an eine linke Konferenz in Berlin geäußert hatte, gebe nach wie vor Anlass zur Frage: "Ist er nach wie vor anfällig für die Illegalität?"
Goll hatte die ursprünglich in Aussicht gestellten Lockerungen für Klar vorerst gestoppt, nachdem ein Grußwort des 54-Jährigen an die Rosa-Luxemburg-Konferenz bekannt geworden war. Darin hatte Klar die Hoffnung beschrieben, dass "die Niederlage der Pläne des Kapitals" vollendet und "die Tür für eine andere Zukunft" aufgemacht werde.
Die Kapitalismuskritik war nach Angaben des Gerichts bei der Vollzugsplankonferenz Ende Februar bekannt. In der Diskussion sei aber kein Einfluss auf die Gefährlichkeitsprognose festgestellt worden, erklärte das Gericht.
Klar ist im badischen Bruchsal inhaftiert. Wenn er nicht von Bundespräsident Horst Köhler begnadigt wird, könnte er frühestens Anfang 2009, nach 26 Jahren Haft, freikommen. Klar war zu fünf Mal lebenslänglich verurteilt worden, unter anderem für seine Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977.
Generalbundesanwältin äußert sich zu Hinweisen auf Buback-Mörder
Nach den neuen Hinweisen zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren will sich die Bundesanwaltschaft an diesem Mittwoch zu möglichen neuen Ermittlungen äußern. Erwartet wird in Karlsruhe auch eine Stellungnahme der Generalbundesanwältin Monika Harms zur geforderten juristischen Neubewertung der Akten und der Aussagen zum Attentat.
Neben der Bundesanwaltschaft untersuchen Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz die Frage, wer im April 1977 die Schüsse auf Buback und seine Begleiter in Karlsruhe abgegeben hat. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" soll entgegen bisheriger Annahmen der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski der Todesschütze gewesen sein. Bislang galt Knut Folkerts als wahrscheinlicher Schütze.
Quelle: ntv.de