Politik

Oben-ohne-Protest in Tunis Haftstrafe für deutsche Studentin

Die drei Femen-Aktivistinnen bei ihrer Aktion in Tunis am 29. Mai.

Die drei Femen-Aktivistinnen bei ihrer Aktion in Tunis am 29. Mai.

(Foto: dpa)

Eine Protestaktion mit nackten Brüsten hat für eine junge deutsche Studentin äußerst unangenehme Folgen. Ein tunesisches Gericht verurteilt sie zu vier Monaten Haft - ohne Bewährung.

Eine deutsche Studentin ist wegen eines Oben-Ohne-Protests in der tunesischen Hauptstadt Tunis zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das zuständige Gericht bewertete das Zeigen der nackten Brüste als "unsittliches Verhalten" und damit als Straftat. Die Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen bleibt damit vorerst im Gefängnis. Sie war am 29. Mai direkt nach der Aktion in Untersuchungshaft gekommen.

Gemeinsam mit der jungen Philosophiestudentin aus Hamburg sprach das Gericht auch zwei Französinnen schuldig. Die drei Frauen hatten vor dem Justizpalast ihre Oberkörper entblößt und laut schreiend gegen die Inhaftierung einer tunesischen Aktivistin demonstriert. Diese soll einen Femen-Schriftzug auf eine Friedhofsmauer gesprüht haben.

Form des politischen Protests

Vor Gericht sagte die Deutsche aus, die Aktion habe sich nicht gegen die tunesischen Wertvorstellungen gerichtet, sie sei vielmehr eine Form des politischen Protests gewesen. Anwälte aus konservativen Kreisen in Tunesien machten dagegen geltend, dass Nacktauftritte auch in Deutschland als exhibitionistische Handlungen mit Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr verfolgt werden könnten.

Während des Prozesses waren die drei angeklagten Frauen - wie vor tunesischen Richtern üblich - in helle bodenlange Gewänder gehüllt. Das Verfahren war vergangenen Mittwoch eröffnet, aber sofort vertagt worden. Während seines Berlin-Besuchs in der vergangenen Woche hatte der tunesische Ministerpräsident Ali Larayedh ein rechtsstaatliches Verfahren zugesagt. Die Höchststrafe hätte sechs Monate Haft betragen.

Quelle: ntv.de, dpa

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