Politik

Material für Dschihad-Union Haftstrafen für Terrorhelfer

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt zwei 28 Jahre alte Männer wegen Unterstützung der Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union (IJU) zu Haftstrafen.

Das Gericht verhängte gegen den Deutsch-Afghanen Omid S. zwei Jahre und neun Monaten Gefängnis, der Türken Hüseyin Ö. erhielt einem Jahr und zwei Monate Haft ohne Bewährung. Die geständigen Männer unterstützten die IJU mit Ausrüstungsgegenständen und Geld.

Omid S. erhielt zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Omid S. erhielt zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.

(Foto: dpa)

Der Frankfurter Senat blieb mit seinem Urteil unter der Strafmaßforderung der Bundesanwaltschaft, die für S. dreieinhalb und für Ö. zweieinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Omid S. beschaffte dem Urteil zufolge für die IJU im Jahr 2007 vor einer Reise in ein terroristisches Ausbildungslager unter anderem Infrarotstrahler, Nachtsichtgeräte und ein Zielfernrohr. In dem Lager übergab er den Verantwortlichen demnach zudem 600 Dollar sowie ein Gewehr.

Geständnis wirkt strafmildernd

Vor seiner Abreise hinterließ er ferner seine ec-Karte dem mutmaßlichen Mitglied der Sauerland-Zelle, Adem Y., der sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten muss. Y. hob etwa 500 Euro von dem Konto ab. Omid S. machte sich damit auch des Betrugs zum Nachteil der öffentlichen Hand schuldig, weil das Geld aus Sozialhilfe stammte.

Das Frankfurter Gericht wertete in seinem Fall besonders das umfassende Geständnis als strafmildernd. Die verhängte Freiheitsstrafe ermögliche es ihm, in absehbarer Zeit auf Bewährung freizukommen, sagte der Vorsitzende Richter Karlheinz Zeiher. Omid S. war ursprünglich auch die Mitgliedschaft in der IJU zur Last gelegt worden. Dieser Vorwurf wurde allerdings fallengelassen.

Fernglas und Zielfernrohr besorgt

Hüseyin Ö. (l) erhielt ein Jahr und zwei Monate Haft ohne Bewährung.

Hüseyin Ö. (l) erhielt ein Jahr und zwei Monate Haft ohne Bewährung.

(Foto: dpa)

Der mitangeklagte Hüseyin Ö. besorgte für die IJU nach Überzeugung des Gerichts unter anderem ein Fernglas sowie ein Zielfernrohr. Zudem übergab er ebenfalls an Adem Y. vor seiner Abreise in ein Ausbildungslager seine ec-Karte, wobei von dem Konto letztlich aber kein Geld abgehoben wurde. Vor seiner Ankunft in dem Lager wurde er von pakistanischen Sicherheitsbehörden festgenommen.

Als strafmildernd wertete das Gericht in seinem Fall ebenfalls das Geständnis sowie den relativ geringen Wert der Unterstützung. Das Gericht setzte die Strafe von einem Jahr und zwei Monate aber nicht zur Bewährung aus. Zeiher sagte aber an die Adresse des 28-Jährigen, wenn er auf dem zuletzt eingeschlagenen Weg vorankomme, sehe er realistische Möglichkeiten für eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung.

Der Prozess hatte vor allem wegen des Kontakts der Angeklagten zu Adem Y. für Aufsehen gesorgt. Wegen der Attentatspläne der Sauerland-Zelle gegen US-amerikanische Einrichtungen in Deutschland steht Y. derzeit mit drei weiteren Angeklagten vor dem Terrorismussenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Mit dem Urteil gegen die geständigen Angeklagten in dem Düsseldorfer Verfahren wird erst im kommenden Jahr gerechnet.

Quelle: ntv.de, AFP

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