SPD: "Von der Leyen heuchelt" Hartz IV für Kinder
31.01.2009, 16:42 UhrDie SPD hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Heuchelei in der Debatte über höhere Hartz-IV-Zahlungen an Kinder vorgeworfen. Die Union fordere nun "öffentlich laut das, was sie vorher die ganze Zeit blockiert hat", sagte SPD-Vizeparteichefin Andrea Nahles. "Das ist wohl das schlechte Gewissen." Auch das vom SPD-Politiker Olaf Scholz geführte Bundesarbeitsministerium attackierte von der Leyen. Es sei bedauerlich, dass die Ministerin "den Eindruck erweckt, die Union sei für eine Anhebung der Kinderregelsätze bei der Grundsicherung, obwohl das Gegenteil der Fall ist", sagte ein Sprecher des Arbeitsministers.
Von der Leyen hatte in der "Rheinischen Post" eine Reform der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder gefordert. "Es muss genau festgelegt werden, was ein Kind braucht", sagte die CDU-Politikerin. "Der Bedarf eines Kindes kann nicht mit einem beliebigen Prozentsatz vom Bedarf eines Erwachsenen abgeleitet werden. Deshalb ist der Arbeitsminister in der Pflicht, in Euro und Cent darzulegen, was ein Kind in welchem Alter braucht."
Das Arbeitsministerium erklärte dazu, nur auf Betreiben der SPD seien im zweiten Konjunkturpaket auch höhere Hartz-IV-Zahlungen an sechs- bis 13-jährige Kinder beschlossen worden. "Dies hat die SPD gegen den Widerstand der Union durchgesetzt", betonte der Sprecher. Kinder dieses Alters bekommen künftig 70 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene, der bei 351 Euro im Monat liegt. Bislang erhalten Kinder in Hartz-IV-Familien bis einschließlich zum 13. Lebensjahr 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene. Zwischen 14 und 18 Jahren bekommen sie 80 Prozent.
Nahles verwies darauf, dass auch das Schulstarterpaket von 100 Euro für Kinder in Hartz-IV-Familien bei der Union auf Widerstand gestoßen war. "Erst blockieren sie monatelang das Schulstarterpaket, und dann begrenzen sie es auf Schüler bis zur 10. Klasse", sagte Nahles.
Anstoß für die Debatte ist auch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Die obersten Sozialrichter hatten die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder für verfassungswidrig befunden und riefen deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Die Richter bemängelten unter anderem, dass bei der Einführung der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 der tatsächliche Bedarf von Kindern unterschiedlicher Altersstufen nicht ermittelt worden sei. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Regelung liegt nun bei den Verfassungshütern in Karlsruhe.
Quelle: ntv.de