Affäre um Wahlkampf-Flugblatt Hat Möllemann selbst gezahlt?
16.11.2002, 12:17 UhrJürgen Möllemann hat einem Pressebericht zufolge das umstrittene antiisraelisch Wahlkampf-Flugblatt möglicherweise aus eigener Tasche bezahlt. Die Zeitung "Die Welt" berichtete unter Berufung auf Mitglieder des NRW-Parteivorstandes, diese erwarteten, dass der frühere Chef des Landesverbandes in der kommenden Woche erkläre, die rund eine Million Euro für das Flugblatt aus eigenem Vermögen finanziert zu haben.
In einem Schreiben an FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt habe ein Rechtsanwalt Möllemanns angekündigt, der Staatsanwaltschaft und Rexrodt würden nächste Woche ausführliche Stellungnahmen übermittelt. Die FDP bestätigte die Existenz eines Briefes, wollte sich zu dessen Inhalt aber nicht äußern.
In Luxemburg wurde Möllemann wegen Geldwäsche-Verdachts angezeigt. Wie der "Spiegel" berichtet, wurde dort von einem seit Mitte der neunziger Jahre bestehenden Konto des FDP-Politikers etwa eine Mio. Euro in bar abgehoben. Ob Möllemann das Geld persönlich abgeholt habe, sei unklar.
FDP droht Möllemann mit Millionen-Forderung
Ungemach droht Möllemann nicht nur von der Justiz: FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper kündigte die Pfändung der Honorare für ein Enthüllungsbuch an, an dem der umstrittene Politiker angeblich arbeitet.
Pieper sagte der "Welt am Sonntag": "Wenn klar ist, dass er gegen das Parteiengesetz verstoßen hat und der FDP dadurch finanziellen Schaden entstanden ist, wird die FDP ihn dafür zur Verantwortung ziehen und sich das Geld zurückholen - bis auf den letzten Cent. "
Das Geld haben die Liberalen auch nötig. Am Freitag zahlte die FDP 873.500 Euro Strafgelder an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Dabei handelte es sich um die 839.500 Euro, die unzulässig auf dem Wahlkampf-Sonderkonto von Möllemann eingegangen waren sowie um 34.000 Euro aus einem Geschäftskonto der nordrhein-westfälischen FDP.
Nach dem Gesetz müssen Parteien rechtswidrig erlangte Spenden unverzüglich an die Bundestagsverwaltung abführen. Geschieht dies nicht, kann der Bundestagspräsident der Partei zusätzlich zu der Rückzahlung eine Strafe in zweifacher Höhe der Spende auferlegen.
Quelle: ntv.de